Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Kreistages über die
Bildung des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” vom 12.07.2007
(Beschluss-Nr. 048/DIV/2007)wird geändert und wie folgt neu gefasst:
“1. Der Kreistag bildet den
‚Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”‘.
2.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung.
3.
Mitglieder des Arbeitskreises sind
a)
die/der Vorsitzende des Kreistages und/oder die/der von
ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages,
b)
die Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistages und/oder
eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie
c)
zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat
bestimmt werden.
Vorsitzende des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” ist die Dezernentin II. Sie wird im
Verhinderungsfall durch den Dezernenten IV vertreten.
Die
Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der
Beratungsergebnisse obliegen der Vorsitzenden.
4.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden
Fällen unverzüglich.”