Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 098/III/2007  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsgemeinschaft "Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde" gemäß § 44b SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hoeft
Bredthauer
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Hoeft, Joachim
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
22.11.2007 
Weiterführung der ordentlichen Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.11.2007    
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
21.11.2007 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (98/III/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem zwischen der Agentur für Arbeit Magdeburg und dem Landkreis Börde unter Zustimmungsvorbehalt am 01.11.2007 geschlossenen und als Anlage beigefügten “Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde” gemäß § 44 b SGB II” nebst ergänzenden Vereinbarungen Nrn. I, II und III.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, “Hartz IV-Gesetze”) haben die Agentur für Arbeit Magdeburg sowie der Landkreis Bördekreis und der Landkreis Ohrekreis jeweils auf der Grundlage der Beschlüsse ihrer Kreistage am 06.12.2004 im Wesentlichen inhaltsgleiche öffentlich-rechtliche Verträge über die Bildung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Bördekreis” und “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis” geschlossen.

 

Nach der Bildung des Landeskreises Börde sind die Beteiligten übereingekommen, die Geschäftsführungen und die Aufgabenwahrnehmung zusammenzuführen und in einem einheitlichen Vertrag zu regeln.

 

Der zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Vertrag nebst ergänzenden Vereinbarungen entspricht im Wesentlichen den am 06.12.2004 geschlossenen Verträge; er ist im Übrigen den seit Dezember 2006 geänderten Bedingungen angepasst worden.

 

Die Aufgaben werden bisher an den eingerichteten Standorten Haldensleben, Wolmirstedt, Oschersleben und Wanzleben wahrgenommen.

 

Auf dringenden Wunsch der Agentur für Arbeit ist der Vertrag am 01.11.2007 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages (§ 22 Abs. 6 des Vertrages) unterzeichnet worden.

 

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Vertrag nebst ergänzenden Vereinbarungen verwiesen.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 12.07.2007 sind je Fraktion ein/e Vertreter/in in die Beiräte der “Job-Center Bördekreis” und “Job-Center Ohrekreis” entsandt worden. Über die Entsendung von Fraktionsvertretern in den Beirat des “Job-Centers Börde” wird in Absprache mit den Fraktionen gesondert zu entscheiden sein.

 

Anlage

 

Anlagen:

Anlagen: