Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt dem zwischen der
Agentur für Arbeit Magdeburg und dem Landkreis Börde unter Zustimmungsvorbehalt
am 01.11.2007 geschlossenen und als Anlage beigefügten
“Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsgemeinschaft
“Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde” gemäß § 44 b SGB
II” nebst ergänzenden Vereinbarungen Nrn. I, II und III. Sachdarstellung, Begründung: Zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II, “Hartz IV-Gesetze”) haben die Agentur für
Arbeit Magdeburg sowie der Landkreis Bördekreis und der Landkreis Ohrekreis
jeweils auf der Grundlage der Beschlüsse ihrer Kreistage am 06.12.2004 im
Wesentlichen inhaltsgleiche öffentlich-rechtliche Verträge über die Bildung und
Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft
Bördekreis” und “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft
Ohrekreis” geschlossen. Nach der Bildung des Landeskreises Börde sind die
Beteiligten übereingekommen, die Geschäftsführungen und die Aufgabenwahrnehmung
zusammenzuführen und in einem einheitlichen Vertrag zu regeln. Der zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Vertrag
nebst ergänzenden Vereinbarungen entspricht im Wesentlichen den am 06.12.2004
geschlossenen Verträge; er ist im Übrigen den seit Dezember 2006 geänderten
Bedingungen angepasst worden. Die Aufgaben werden bisher an den eingerichteten Standorten
Haldensleben, Wolmirstedt, Oschersleben und Wanzleben wahrgenommen. Auf dringenden Wunsch der Agentur für Arbeit ist der Vertrag
am 01.11.2007 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages (§ 22 Abs. 6
des Vertrages) unterzeichnet worden. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Vertrag nebst
ergänzenden Vereinbarungen verwiesen. Mit Beschluss des Kreistages vom 12.07.2007 sind je Fraktion
ein/e Vertreter/in in die Beiräte der “Job-Center Bördekreis” und
“Job-Center Ohrekreis” entsandt worden. Über die Entsendung von
Fraktionsvertretern in den Beirat des “Job-Centers Börde” wird in
Absprache mit den Fraktionen gesondert zu entscheiden sein. Anlage Anlagen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||