Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Tiedge hinterfragte die Nr. 3b
des Beschlussvorschlages: Mitglieder des Arbeitskreises sind die Vorsitzenden
der Fraktionen und/oder .... namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in.
Die Fraktion befürwortete die Formulierung “und”. In dem Fall
benennt sie als Stellvertreterin Frau Dr. Kliemke. Herr Bredthauer erläuterte, dass es
sich um ein Alternativverhältnis handelt: entweder ist die/der
Fraktionsvorsitzende anwesend oder ein/e Stellvertreter/in. Insoweit kann
zusätzlich ein/e Stellvertreter/in benannt werden. Herr Zeymer fragte, ob Herr Senkel als
sein Stellvertreter benannt werden darf. Herr Bredthauer führte aus, dass die
Mitwirkung von Herrn Senkel als Stellvertreter gemäß GO LSA ausgeschlossen ist.
Beschluss: Der Beschluss des Kreistages über die
Bildung des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” vom 12.07.2007
(Beschluss-Nr. 048/DIV/2007) wurde geändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Kreistag bildet den ‚Arbeitskreis
Krankenhausversorgung‘. 2.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung. 3.
Mitglieder des Arbeitskreises sind a)
die/der Vorsitzende des Kreistages und/oder die/der von
ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, b)
die Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistages und/oder
eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie c)
zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat
bestimmt werden. Vorsitzende des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” ist die Dezernentin II. Sie wird im Verhinderungsfall durch den Dezernenten IV vertreten. Die
Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der
Beratungsergebnisse obliegen der Vorsitzenden. 4.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden
Fällen unverzüglich.” Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 2 Die Vorlage wurde zum Beschluss
116/DIV/2007 erhoben. |
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