Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt, sich an den
Beitragszahlungen der Gemeinden des Landkreises Börde für die
Versicherungsleistungen der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit 10 v.H. zu
beteiligen. Die verbleibenden 90 v.H. tragen die Gemeinden. Sachdarstellung, Begründung: Ziel der
Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) Mitte ist, für die Mitglieder der Feuerwehren,
soweit sie nicht verbeamtet sind, die Versorgung nach Dienstunfällen optimal zu
gestalten unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass der Dienst in
der Freiwilligen Feuerwehr überwiegend ehrenamtlich versehen wird. Gemäß § 20
Abs. 1 der vom Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
genehmigten Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte vom 30.05.2007 finanziert
sich die Feuerwehr-Unfallkasse im wesentlichen durch Beiträge ihrer Mitglieder.
Diese Beiträge werden auf dem Wege der Umlage aufgebracht. Die Höhe der Umlage
ist in der Beitrags-ordnung dieser Satzung geregelt. Aus Gründen
der Verwaltungsvereinfachung und dem Erhalt der Stabilität der Beiträge (0,75
Euro/Ew.) sieht die Satzung der FUK vor, dass die Landkreise und kreisfreien
Städte die Umlage an die FUK leisten und nach eigenem Ermessen die Beteiligung
der kreisangehörigen Gemeinden an der Umlage regeln. Auf Grund
der Kreisgebietsreform ist eine einheitliche Regelung bezüglich der Umlage für
die Gemeinden des Landkreises Börde erforderlich. Der
Landkreis Ohrekreis hatte sich mit 10 v. H. an den Beitragszahlungen der
Gemeinden beteiligt (Kreistagsbeschluss Nr. 0164/96/KT vom 06.03.1996). Im
Landkreis Bördekreis gab es diese Beteiligung des Landkreises an der Umlage
nicht. Die
Beteiligung des Landkreises Börde von 10 v. H. an der Beitragsumlage für die
kreisangehörigen Gemeinden begründet der § 3 Abs. 1 u. 2. Ziff. 4 des
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom
6. Juli 1994 in der derzeit gültigen Fassung, in dem heißt es: (1) Den Landkreisen obliegen mit
Ausnahme der Brandsicherheitsschau die übergemeindlichen Aufgaben des
Brandschutzes und der Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. (2) Ziff. 4 Die Landkreise haben dazu
insbesondere aus dem Bestand der Feuerwehren im Landkreis für besondere
Einsätze Einheiten zusammenzustellen und einzusetzen. Der
Landkreis Börde hält bedingt durch die Kreisgebietsreform zwei
Feuerwehrbereitschaften sowie zwei Technische Einsatzleitungen (TEL) vor. Gemäß
eines Schreibens des Landesverwaltungsamtes vom 5. Juli 2006 sind diese Einheiten
des Katastrophenschutzes nicht zu reduzieren. Die
Gesamtstärke dieser Einheiten beträgt 204 Kameraden. Die Feuerwehrbereitschaften werden einzeln oder im Verband durch den Landkreis zur Bekämpfung von Großschadenslagen und oder zur Abwehr von Ereignissen mit Katastrophencharakter eingesetzt. Jährlich werden gesonderte Aus- und Fortbildungen durchgeführt. Die
Struktur der Feuerwehrbereitschaften wird in der Anlage beschrieben. Der
Kreisbrandmeister, die Abschnittsleiter und deren Stellvertreter, die als
Ehrenbeamte für den Landkreis tätig werden, sind ebenfalls Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren von kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus sind 8 Mitarbeiter des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ), wenn es sich um die Prüfung, Wartung oder Reparatur von kommunaler Feuerwehreinsatztechnik handelt, über die FUK versichert. Auch für diese Beschäftigten des Landkreises sollten die Beiträge nicht auf die Gemeinden umgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche
Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n
Gesamtkosten der Maßnahme 14.087,48 Euro Jährliche Folgekosten ca.
14.100,00 Euro Die Mittel sind bereits geplant. Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||