Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 101/BKT/2007  

 
 
Betreff: Nachwahl eines "weiteren Mitgliedes" des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bredthauer
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (101/BKT/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wählt der Kreistag

 

Herrn Abg. Manfred Behrens

 

als “weiteres Mitglied” des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 7 Sparkassengesetz Land Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) sind Organe der Sparkasse der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Die Bildung, die Aufgaben und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates sind in den Vorschriften des Sparkassengesetzes Land Sachsen-Anhalt und der “Satzung der Kreissparkasse des Landkreises Ohrekreis (Ohrekreis-Sparkasse)” geregelt.

 

Entsprechen § 9 Abs. 1 SpkG-LSA bestimmt § 4 der “Satzung der Kreissparkasse des Landkreises Ohrekreis (Ohrekreis-Sparkasse)”:

            (1)        Dem Verwaltungsrat gehören fünfzehn Mitglieder an.

            (2)        Der Verwaltungsrat besteht aus:

                        1. dem oder der Vorsitzenden,           (§ 10 SpkG-LSA)

                        2. neun weiteren Mitgliedern               (§ 11 Abs. 1 SPKG-LSA) und

                        3. fünf Beschäftigten der Sparkasse  (§ 11 Abs. 2 SpkG-LSA).”

 

Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Landrat (§ 10 Abs. 1 SpkG-LSA).

 

Nach § 11 Abs. 1 SpkG-LSA werden die “weiteren Mitglieder” des Verwaltungsrates unterschieden in:

-          Gruppe der “weiteren Mitglieder”, die dem Kreistag angehören, und

-          Gruppe der “übrigen weiteren Mitglieder”, die nicht dem Kreistag angehören.

 

Die “weiteren Mitglieder” des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für jede Gruppe in getrennten Wahlverfahren (§ 11 Abs. 1 Satz 5 SpkG-LSA) nach der für den Kreistag geltenden Wahlordnung (§ 35 Abs. 1 LKO LSA; Hare-Niemeyer Verfahren) für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SpkG-LSA) gewählt.

 

Mit Beschluss des Kreistages Nr.: ODI/056/2004 vom 06.10.2004 wurde Herr Dr. Fostitsch als “weiteres Mitglied” auf Vorschlag der CDU in den Verwaltungsrat der Ohrekreis-Sparkasse gewählt.

 

Vor dem Hintergrund besonderer Umstände ist die Nachwahl, wie sie durch die Sparkassenaufsicht mit Schriftsatz vom 18.09.2007 gefordert wird, notwendig.

 

Anlagen: