Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 23.11.2007) beigefügte
“Benutzungsordnung für die Umladestation “Wolmirstedt”. Sachdarstellung, Begründung: Seit der Schließung der Abfallentsorgungsanlagen Haldensleben und Loitsche in dem Altkreis Ohrekreis wurde auf dem Betriebshof der Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere Ohre” mbH (AEG mbH) in Wolmirstedt/OT Elbeu eine Umladestation zur Annahme und Umschlagen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen errichtet. Mit der
Betreibung der Umladestation wurde die AEG mbH gemäß § 1 Abs. 2 des
“Vertrages über die Entsorgung von Abfällen im Landkreis Ohrekreis vom
25. Mai 2005” beauftragt. Die
Betreibung der Umladestation erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der durch
den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die Umladestation
Wolmirstedt”. Die neue
Benutzungsordnung für die Umladestation “Wolmirstedt” beinhaltet im
Wesentlichen die Vereinheitlichung der Benutzungsregelungen für die
Umladestation “Wolmirstedt”
-Entsorgungsgebiet “Nord” (Altkreis Ohrekreis) - und Umladestation
“Wanzleben”
-Entsorgungsgebiet “Süd” (Altkreis Bördekreis)- sowie die
neuen Entgelte der Umladestation ab dem 01.01.2008. Anlage Benutzungsordnung für die
Umladestation “Wolmirstedt” (Entwurf vom 23.11.2007) Anlagen:
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