Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 130/BKT/2007  

 
 
Betreff: Bestimmung der Vertreter des Landkreises Börde im Beirat der ARGE "Job-Center Börde"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bredthauer
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (130/BKT/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter des Landkreises Börde im Beirat der ARGE “Job-Center Börde” werden bestimmt:

 

a)         Herr     Abg.     Manfred Behrens                    (Fraktion der CDU)

b)         Herr     Abg.     Dr. Peter Koch                        (Fraktion der SPD)

c)         Frau     Abg.     Heide Schüler                         (Fraktion DIE LINKE.)

d)         Herr     Abg.     Dr. Thomas Schultze             (Fraktion der FDP)

e)         Herr     Abg.     Jörg Methner                           (Fraktion der FUWG)

f)          Herr     Abg.     Frank Senkel                           (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschluss-Nr.: 049/DIV/2007 bestimmte der Kreistag auf seiner konstituierenden Sitzung am 12.07.2007 die Vertreter/innen des Landkreises Börde in den Beiräten der ARGE “Job-Center Bördekreis” und der ARGE “Job-Center Ohrekreis”.

 

Die Bestimmung erfolgte auf Widerruf, da die Zusammenführung der beiden ARGEN ab dem 01.01.2008 vorgesehen ist. Dies macht nunmehr eine Neubestimmung der Vertreter/innen für den Beirat der ARGE “Job-Center Börde” erforderlich.

 

Mitglied des Beirates können sein: Vertreter der an der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik beteiligten Gruppen, insbesondere der Verbände, Kammern, Innungen und Träger der freien Wohlfahrtspflege, sowie Vertreter des Landkreises.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurden als Vertreter der Landkreise in den Beiräten je ein Mitglied der Fraktionen des Kreistages bestimmt. Diese bewährten Regelungen wurden in der aktuellen Wahlperiode - im oben genannten Beschluss - beibehalten.