Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt das
Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Börde für den
Finanzplanungszeitraum von 2008 – 2011 entsprechend Anlage 1. Sachdarstellung, Begründung: Der Haushalt 2008 des Landkreises
Börde ist auf Grund des Fehlbetrages des Altkreises Bördekreis aus Vorjahren
nicht ausgeglichen. Daher ist der Landkreis nach § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung
des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu
erstellen. Der Haushaltsausgleich soll innerhalb
des Finanzplanungszeitraumes bis zum Jahr 2011 erreicht werden. In dem
anliegenden Haushaltskonsolidierungskonzept ist dargestellt, mit welchen
Maßnahmen der Haushaltsausgleich erreicht werden soll. Damit die Haushaltssatzung 2008 des
Landkreises Börde vom Landesverwaltungsamt nicht beanstandet wird, ist der
Beschluss über das Haushaltskonsolidierungskonzept erforderlich. Gleichzeitig
erhalten die Städte und Gemeinden für die nächsten Jahre eine Planungsgrundlage,
da die Höhe der Kreisumlagesätze Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes ist. Anlagen: Haushaltskonsolidierungskonzept des
Landkreises Börde 2008
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