Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 091/DII/2007  

 
 
Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Herzig, Iris
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (91/DII/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Mitgliedschaft des Landkreises Börde im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover wird gemäß § 19 der Zweckverbandsordnung zum Ende des Haushaltsjahres 2007 gekündigt.

 

 

2.      Der Landkreis Börde wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt Mitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Tierkörperbeseitigung ist eine öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.

Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabe selbst wahrzunehmen oder aber Dritte mit der Durchführung dieser Aufgabe zu beauftragen.

Aufgrund der Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung der Tierkörper haben die Landesgesetzgeber frühzeitig sogenannte Einzugsbereichsverordnungen erlassen. Mit diesen Einzugsbereichsverordnungen wurden den Landkreisen konkrete Beseitigungsanlagen zugewiesen, in denen sie das beseitigungspflichtige Material zu entsorgen hatten.

 

Den Landkreisen Haldensleben, Wanzleben und Wolmirstedt wurde die TBA Genthin/Mützel zugewiesen.

Dem Landkreis Oschersleben die TBA Dörnten in Niedersachsen.

 

Die Landkreise lassen die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung durch Dritte wahrnehmen. Gegenwärtig ist die Firma Sec Anium des Rethmann-Unternehmens mit der Aufgabe betraut.

 

Die Landkreise haben sich zur Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu Zweckverbänden zusammengeschlossen.

 

Der Landkreis Ohrekreis war Mitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt.

Der Landkreis Bördekreis war Mitglied des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover.

 

Mit Wirkung der Gebietsreform ist nun die Situation eingetreten, dass der Landkreis Börde Mitglied in zwei Tierkörperbeseitigungsverbänden ist.

Zukünftig soll die Mitgliedschaft in einem der Zweckverbände begründet werden.

 

Der Landkreis Bördekreis zahlt für seine Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover eine Verbandsumlage gemäß § 16 der Zweckverbandsordnung. Für das Haushaltsjahr 2007 beträgt diese Umlage 2621,00 €, für 2008 sind 3397,00 € geplant. Neben dieser Verwaltungskostenumlage sind die tatsächlichen Kosten für die Tierkörperbeseitigung zu erstatten.

Die Ist-Ergebnisse sahen in den zurückliegenden Jahren wie folgt aus:

 

2003                                217.700,00 €

2004                                  118.000,00 €

2005                                  156.100,00 €

2006                                  189.300,00 €

 

Für 2007 beträgt der Planansatz 130.000,00 €.

 

Der Tierkörperbeseitigungsverband Sachsen-Anhalt erhebt gemäß § 17 seiner Verbandssatzungssatzung eine Umlage zur Deckung des gesamten Finanzbedarfs. Aufgrund dieser Umlageregelung lag die Kostenerstattung für den Landkreis Ohrekreis immer unter den tatsächlich zu erstattenden Kosten.

Diese günstige Umlageregelung würde sich auch für den Landkreis Börde ergeben. Unter Zugrundelegung der Daten von 2007 hatte der Landkreis bspw. 2007 eine Umlage von 11,68 % an den Gesamtkosten des Zweckverbandes zu tragen. Dies entspricht einer Summe von 335.916,00 € im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten von 446.000,00 €.

Zwischenzeitlich erfolgt auch die Entsorgung der Materialien der Kategorien I und II der Tierkörperbeseitigung des Altkreises Bördekreis nicht mehr in Liebenburg-Dörnten, sondern auch in Genthin/Mützel.

Die sachsen-anhaltinischen Kreise im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover zahlen die Kosten für die Tierkörperbeseitigung auf der Grundlage der für Sachsen-Anhalt bestätigten Entgeltliste.

 

Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover ist für den Landkreis Börde nicht mehr erkennbar.

Gemäß § 19 der Zweckverbandsordnung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover ist die Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund nur zum Schluss eines Haushaltsjahres zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr.

 

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen bestehen, aufgrund derer dem Mitglied unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen sowohl des Mitglieds als auch des Zweckverbandes die Fortsetzung der Mitgliedschaft nicht zuzumuten ist.

Der wichtige Grund ist darin begründet, dass der Landkreis Börde gleichzeitig Mitglied in zwei Zweckverbänden ist. Die Mitgliedschaft im Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt stellt sich für den Landkreis Börde kostengünstiger dar. Ein Verbleiben im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover wäre für den Landkreis Börde nachteilig.

 

Durch ein Ausscheiden aus dem Zweckverband Südniedersachsen/Hannover ist eine Beeinträchtigung der Interessen der verbleibenden Mitglieder nicht zu erkennen, da lediglich ein Verwaltungskostenumlageanteil von 0,36 % umverteilt werden muss.

Deshalb soll die Mitgliedschaft im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover zum Ende des Haushaltsjahres 2007 gekündigt werden.

Gegenwärtig prüft der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt, ob bereits ab dem 01.01.2008 eine Mitgliedschaft für den gesamten Landkreis Börde möglich ist. In jedem Fall soll die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt realisiert werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt

Zweckverbandsordnung Südniedersachsen/Hannover