Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1.
Die Mitgliedschaft des Landkreises Börde im Zweckverband
für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover wird gemäß § 19 der
Zweckverbandsordnung zum Ende des Haushaltsjahres 2007 gekündigt. 2.
Der Landkreis Börde wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Mitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt. Sachdarstellung, Begründung: Die Tierkörperbeseitigung ist eine öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabe selbst wahrzunehmen oder aber Dritte mit der Durchführung dieser Aufgabe zu beauftragen. Aufgrund der
Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung der Tierkörper haben die
Landesgesetzgeber frühzeitig sogenannte Einzugsbereichsverordnungen erlassen.
Mit diesen Einzugsbereichsverordnungen wurden den Landkreisen konkrete
Beseitigungsanlagen zugewiesen, in denen sie das beseitigungspflichtige
Material zu entsorgen hatten. Den
Landkreisen Haldensleben, Wanzleben und Wolmirstedt wurde die TBA
Genthin/Mützel zugewiesen. Dem Landkreis
Oschersleben die TBA Dörnten in Niedersachsen. Die Landkreise
lassen die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung durch Dritte wahrnehmen.
Gegenwärtig ist die Firma Sec Anium des Rethmann-Unternehmens mit der Aufgabe
betraut. Die Landkreise
haben sich zur Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu Zweckverbänden
zusammengeschlossen. Der Landkreis
Ohrekreis war Mitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt. Der Landkreis
Bördekreis war Mitglied des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover. Mit Wirkung
der Gebietsreform ist nun die Situation eingetreten, dass der Landkreis Börde
Mitglied in zwei Tierkörperbeseitigungsverbänden ist. Zukünftig soll
die Mitgliedschaft in einem der Zweckverbände begründet werden. Der Landkreis
Bördekreis zahlt für seine Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover eine Verbandsumlage gemäß § 16 der
Zweckverbandsordnung. Für das Haushaltsjahr 2007 beträgt diese Umlage 2621,00
€, für 2008 sind 3397,00 € geplant. Neben dieser
Verwaltungskostenumlage sind die tatsächlichen Kosten für die
Tierkörperbeseitigung zu erstatten. Die
Ist-Ergebnisse sahen in den zurückliegenden Jahren wie folgt aus: 2003
217.700,00 € 2004
118.000,00 € 2005
156.100,00 € 2006
189.300,00 € Für 2007
beträgt der Planansatz 130.000,00 €. Der Tierkörperbeseitigungsverband
Sachsen-Anhalt erhebt gemäß § 17 seiner Verbandssatzungssatzung eine Umlage zur
Deckung des gesamten Finanzbedarfs. Aufgrund dieser Umlageregelung lag die
Kostenerstattung für den Landkreis Ohrekreis immer unter den tatsächlich zu erstattenden
Kosten. Diese günstige
Umlageregelung würde sich auch für den Landkreis Börde ergeben. Unter
Zugrundelegung der Daten von 2007 hatte der Landkreis bspw. 2007 eine Umlage
von 11,68 % an den Gesamtkosten des Zweckverbandes zu tragen. Dies entspricht
einer Summe von 335.916,00 € im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten von
446.000,00 €. Zwischenzeitlich
erfolgt auch die Entsorgung der Materialien der Kategorien I und II der
Tierkörperbeseitigung des Altkreises Bördekreis nicht mehr in Liebenburg-Dörnten,
sondern auch in Genthin/Mützel. Die
sachsen-anhaltinischen Kreise im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover zahlen
die Kosten für die Tierkörperbeseitigung auf der Grundlage der für
Sachsen-Anhalt bestätigten Entgeltliste. Die
Notwendigkeit der Mitgliedschaft im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover ist
für den Landkreis Börde nicht mehr erkennbar. Gemäß § 19 der
Zweckverbandsordnung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover ist die Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem
Grund nur zum Schluss eines Haushaltsjahres zulässig. Die Kündigungsfrist
beträgt 1 Jahr. Ein wichtiger
Grund liegt vor, wenn Tatsachen bestehen, aufgrund derer dem Mitglied unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der
Interessen sowohl des Mitglieds als auch des Zweckverbandes die Fortsetzung der
Mitgliedschaft nicht zuzumuten ist. Der wichtige
Grund ist darin begründet, dass der Landkreis Börde gleichzeitig Mitglied in
zwei Zweckverbänden ist. Die Mitgliedschaft im Zweckverband
Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt stellt sich für den Landkreis Börde
kostengünstiger dar. Ein Verbleiben im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover
wäre für den Landkreis Börde nachteilig. Durch ein
Ausscheiden aus dem Zweckverband Südniedersachsen/Hannover ist eine
Beeinträchtigung der Interessen der verbleibenden Mitglieder nicht zu erkennen,
da lediglich ein Verwaltungskostenumlageanteil von 0,36 % umverteilt werden
muss. Deshalb soll
die Mitgliedschaft im Zweckverband Südniedersachsen/Hannover zum Ende des
Haushaltsjahres 2007 gekündigt werden. Gegenwärtig
prüft der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt, ob bereits ab dem
01.01.2008 eine Mitgliedschaft für den gesamten Landkreis Börde möglich ist. In
jedem Fall soll die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt realisiert
werden. Anlagen: Satzung des Zweckverbandes
Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt Zweckverbandsordnung
Südniedersachsen/Hannover |
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