Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag nimmt zur Kenntnis : Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfgebührensatzung –
AGS)” vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung
vom 14. Dezember 2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung
(LKGebNRG) in den von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen
Gemeinden bis auf weiteres als bisheriges Kreisrecht fort. Sachdarstellung, Begründung: Entsprechend
der “Konzeption für die Organisation und Durchführung der Aufgaben der
Abfallentsorgung im Landkreis Börde” (Vorlage Nr. 106/Abf/2007) wird
gemäß § 16 LKGebNRG vorerst davon abgesehen, auf dem Gebiet der
Abfallentsorgung einheitliches neues Kreisrecht zu schaffen. Hieraus folgt,
dass in den Gebieten der aufgelösten Landkreise Bördekreis und Ohrekreis das
von ihnen geschaffenen Kreisrecht über die Abfallentsorgung und die
Gebührenwirtschaft als bisheriges Kreisrecht fortgilt. Der
Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten. Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung
(LKGebNRG) Ҥ 16 Kreisrecht In den von der Neuordnung des Gebietes der Landkreise
betroffenen Gemeinden gilt das bisherige Kreisrecht fort, bis es durch neues
Kreisrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt, längstens
jedoch bis zum 31. Dezember 2010.” |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||