Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der
Kreistag nahm zur Kenntnis: Die “Satzung
des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung (Abfgebührensatzung – AGS)” vom 17. Dezember 2001
in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 14. Dezember 2006 gilt gemäß §
16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den von der
Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf weiteres
als bisheriges Kreisrecht fort. |
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