Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss: 1. Die
“Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17.
Oktober 2001” in der geltenden Fassung gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur
Kreisgebietsneuregelung als bisheriges Kreisrecht fort. 2. In
ihrer Fortentwicklung wurde die “Satzung über die Abfallentsorgung im
Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001” in der Fassung der
Zweiten Änderung vom 02. März 2005 durch die “Satzung des Landkreises
Börde zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom
02. März 2005” geändert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 2 Die Vorlage wurde zum Beschluss
122/Abf/2007 erhoben. |
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