Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand : 29.11.2007) beigefügte “Richtlinie des Landkreises Börde über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)”. Sachdarstellung, Begründung: Zur Sachdarstellung/Begründung wird Bezug genommen auf das
Schreiben an die Vorsitzenden des Fraktionen vom 11.09.2007, das den
Mitgliedern des Kreistages mit der Ladung zur Sitzung des Kreistages am
05.12.2007 übersandt worden ist. Im Übrigen wird auf die Vorlage Nr.
015/DIV/2007 vom 23.06.2007 zur Sitzung des Kreistages am 12.07.2007 verwiesen.
In dem Schreiben vom 11.09.2007 sind für die Festsetzung der
Fraktionszuwendungen verschiedene Varianten dargestellt. Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2007
für die Variante 1 (Fraktionsbudget (FB) : 300 €/a, Mitgliedsbudget (MB)
: 70 €/Fraktionsmitglied/a) entschieden. Wegen der Höhe der sich für die Fraktionen ergebenden Budgets
wird auf die in dem Schreiben vom 11.09.2007 aufgeführte Übersicht verwiesen. Die
hiernach erstellte Zuwendungsrichtlinie ist als Anlage beigefügt. Anlagen: (Entwurf; Stand : 29.11.2007; Bre/Bre) Richtlinie des Landkreises (Börde) über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie) 1. Den Fraktionen des Kreistages werden aus im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verfügbaren allgemeinen Haushaltsmitteln und nach Maßgabe der personellen und sachlichen Möglichkeiten Zuwendungen gewährt in Form a) von Sachmitteln, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Nutzung der Verwaltungsbibliothek, die Nutzung von Büroeinrichtungen und -ausstattungen, die zentrale Beschaffung von Büromaterialien; b) von Personal- und Sachleistungen, wie die Übernahme von Schriftverkehr aller Art, einschließlich Materialien, Druck, Porti, die Herrichtung von Räumlichkeiten, Maßnahmen einer zweckangemessenen Bewirtung, die Teilnahme von Bediensteten der Kreisverwaltung an Fraktionssitzungen und sonstigen -veranstaltungen, und c) von finanziellen Zuschüssen. 2. Zuwendungen dürfen nur für anerkannte und notwendige Aufgaben der Fraktionen als Teile des Verwaltungsorgans “Kreistag” gewährt werden. 3. Die Gewährung von Sachmitteln sowie Personal- und Sachleistungen erfolgt auf mündlichen Antrag. Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen erfolgt auf schriftlichen oder auf zur Niederschrift genommenen mündlichen Antrag unter Angabe und Nachweis des Verwendungszweckes. Die Antragstellung kann für eine oder für mehrere Fraktionen erfolgen. 4. Über den Antrag entscheidet die/der Vorsitzende des Kreistages im Einvernehmen mit dem Landrat oder – sofern das Einvernehmen nicht hergestellt werden kann – der Kreisausschuss. 5. Für die Gewährung von finanziellen Zuschüssen werden den Fraktionen Fraktionsbudgets, bestehend aus a) einem Grundbudget in Höhe von 300 € je Fraktion und b) einem Mitgliedsbudget in Höhe von 70 € je Fraktionsmitglied zugewiesen. 6. Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen im Rahmen des verfügbaren Budgets erfolgt regelmäßig durch Kostenübernahme. Die Selbstbewirtschaftung von finanziellen Zuschüssen durch die Fraktionen ist ausgeschlossen. 7. Sofern Maßnahmen, für die finanzielle Zuschüsse gewährt werden, den Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten erfordern, wird der Abschluss durch den Landrat vorgenommen. 8. Gewährte finanzielle Zuschüsse werden auf das Fraktionsbudget der antragstellenden Fraktion angerechnet; treten mehrere Fraktionen als Antragsteller auf, erfolgt eine der Anzahl der jeweiligen Fraktionsmitglieder entsprechende oder sonst verhältnismäßige anteilige Anrechnung auf die Fraktionsbudgets der antragstellenden Fraktionen. 9. Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und am 31. Dezember 2008 außer Kraft. Landkreis Börde Haldensleben, den - Kreistag - - Der Landrat - Dr. Daehre Webel Vorsitzender des Kreistages Landrat |
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