Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der
Kreistag nahm zur Kenntnis: Die “Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)” vom 14. Dezember 2006 gilt gemäß § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) in den von der Neuordnung des Gebietes des Landkreises betroffenen Gemeinden bis auf weiteres als bisheriges Kreisrecht fort. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
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