Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer führte aus, dass der
Landkreis verpflichtet ist, einen ersten gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2008
aufzustellen. Bei der Haushaltsplanung waren zu
bedenken: 1.
die Fortführung der vom Altkreis Bördekreis begonnenen
Haushaltskonsolidierung, 2.
die Haushaltsplanung 2008 einschließlich der
mittelfristigen Finanzplanung. Beide Aufgaben stehen in einem
inhaltlichen Zusammenhang und Wechselverhältnis: ohne Konsolidierung kann ein
beratungsfähiger Planentwurf 2008 nicht vorgelegt werden; ohne wesentliche
grundsätzliche Eckpunkte der Planung für 2008 und der Folgejahre kann eine
zweckmäßige Haushaltskonsolidierung nicht erstellt werden. Daraus ergab sich eine Priorität im
Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung, die Grundlage für eine sinnvolle
Planung 2008 ist. Vor diesem Hintergrund wurde vorgeschlagen, die
Haushaltskonsolidierung und -planung 2008 getrennt zu beraten – der
Planentwurf 2008 wird somit erst auf dem Kreistag am 13.02.2008, nach
entsprechender Vorberatung in den Ausschüssen, behandelt. Diese Verfahrensweise
ist mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt. Bei der Erarbeitung und Formulierung
von Eckdaten der Haushaltskonsolidierung und -planung sind eine Vielzahl von
Berechnungs- und Regelungsvarianten denkbar. Die Verwaltung hat daher
modellhaft verschiedene Varianten entwickelt und mit den Fraktionsvorsitzenden
informell erörtert – die vorliegenden Unterlagen spiegeln die
wesentlichen Punkte wider. Zielstellungen des Konzeptes waren: 1.
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2008 und der
Folgejahre 2.
Umsetzung der begonnenen Haushaltskonsolidierung des
Altkreises Bördekreis - Ausgleich des Fehlbetrages vergangener Jahre so zügig,
aber so verträglich wie möglich Vorschläge zur Umsetzung waren: Einsatz von Deckungsmitteln 2007
i.H.v. rd. 2,6 Mio. € zur Verringerung des Fehlbetrages per 31.12.2007.
Der Fehlbetrag wurde dadurch von 13, 4 Mio. € auf rd. 7,8 Mio. €
reduziert. Dieser Betrag ist in den Folgejahren im Rahmen der Konsolierung
auszugleichen. Die Personalkosten konnten in der
Summe 2009/10 verringert werden um rd. 2,3 Mio. €. Sonstige Maßnahmen zur Erschließung
vorhandener Einsparpotenziale ergeben sich nach einer Fusion nicht kurzfristig,
sondern allenfalls mittelfristig – sie werden Bestandteil der
Planberatungen zum jeweiligen Haushaltsjahr. Es ist vorgesehen, die
Schuldendienstleistungen und die Verschuldung des Landkreises zu verringern. Offenkundig erscheint jedoch, dass die
Defizite mit diesen Maßnahmen nicht gedeckt werden können. Insoweit muss die
Kreisumlage zur Deckung heranzgezogen werden, was eine merkliche Erhöhung in
2008 und den Folgejahren bedeutet. Dabei stellt sich die Frage der Zumutbarkeit
für die kreisangehörigen Kommunen. Folgende Überlegung lag bei der
Entwicklung des Vorschlages zugrunde: Die derzeit bekannten Prognosen
wirtschaftlicher Institute lassen darauf schließen, dass in den Folgejahren mit
erhöhten Kommunaleinnahmen zu rechnen ist. Die Gemeinden sollten angemessen und
zumutbar belastet werden, ohne dass ihre eigene Entwicklung beeinträchtigt
wird. Nach Abwägung aller Umstände wird ein
Konsolidierungszeitraum bis 2011 vorgeschlagen. Die konsolidierungsbedingten
Belastungen über die Kreisumlage trifft die Kommunen in einem Zeitraum, in dem
sie selbst über tatsächlich höhere Einnahmen verfügen. Daher wird nicht ein
Mindestfinanzbestand der Gemeinden angegriffen, sondern ein Teil des Zuwachses
aus den erhöhten Einnahmen. Die Erhöhung der Hebesätze ist unterschiedlich (bis
20%). Es werden differenzierte Hebesätze
vorgeschlagen: bei 6 Umlagegrundlagen ist der Hebesatz gleich, bei den
allgemeinen Zuweisungen entscheidend verringert – Ergebnis ist ein
gewichteter Hebesatz. Damit wird der tatsächlichen Leistungskraft der Kommune
am ehesten entsprochen. Der Vorschlag liegt unter dem
beschlossenen Hebesatz des Altkreises Bördekreis, über dem Hebesatz 2007 des
Altkreises Ohrekreis und unter dem Durchschnitt der Landkreise des Landes
Sachsen-Anhalt 2007 (rd. 0,5 %). Hinsichtlich des
Konsolidierungszeitraumes wurden alternativ 3 oder 5 Jahre in Betracht gezogen.
Beide Überlegungen wurden im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden
verworfen. Bei Zustimmung zum Kompromiss wäre der
Fehlbetrag in absehbarer Zeit gedeckt. Die Haushaltskonsolidierung wäre damit
abgeschlossen und der Landkreis ist seinen haushaltsrechtlichen Verpflichtungen
nachgekommen: er wäre dann uneingeschränkt handlungs- und zukunftsfähig. Die
Kreisumlage-Belastungen sind einschneidend, aber angesichts der
Konsolidierungsverpflichtung zumutbar, endlich und absehbar. Zur Stellungnahme des Städte- und
Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Kreisverband Börde: Er begrüßte, dass der Kreisverband die
Notwendigkeit der Konsolidierungspflicht anerkennt und eine Konsolidierungspartnerschaft
fordert. Die Vermutung, dass die Konsolidierung “nur zu Lasten der
kreisangehörigen Gemeinden und Städte” erfolge und deren Entwicklung
verhindere, trifft nicht zu. Gemeinden und Landkreis sind in
kommunaler Partnerschaft im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge ihren
Einwohner verpflichtet – der Landkreis ebenfalls für die
übergemeindlichen Aufgaben. Daraus ergibt sich eine gemeinsame
Finanzierungsverantwortung – den Partnern müssen die notwendigen
Finanzierungsspielräume eingeräumt werden. Die Kreisumlage ist so zu gestalten,
dass sie zur anteiligen Finanzierung der notwendigen Kreisaufgaben ausreicht,
aber den Gemeinden die Möglichkeit der eigenen Entwicklung lässt. Andererseits
muss der Sparwille beim Landkreis erkennbar sein, der jedoch nicht im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung zu beweisen sein wird, sondern bei den
Haushaltsplanungen. Die Gestaltung der Kreisumlage ist ein
Prozess, in dem die berechtigten Interessen beider Partner ermittelt und
abgewogen werden. Das Maß ist nicht das Wünschenswerte, sondern das sinnvoll
Vertretbare. Der vorliegende Vorschlag ist ein vertretbarer Kompromiss, für den
sich in den Fraktionen/Ausschüssen eine gewisse Mehrheit fand. Als Grundlage für Alternativen wurden
andere Varianten vorgelegt (Ergebnis der Beratung des Kreisausschusses): Variante 1 (Verringerung
Kreisumlage/Verlängerung bis 2012) ist seiner Ansicht nach ungeeignet. Der
Fehlbetrag würde sich in 2008 um 582 T€ erhöhen. Varianten 2 und 3 wären vertretbar.
Sie führen allerdings dazu, dass um einer Entlastung in 2008 Willen die
Belastungen in den Folgejahren steigen. Dieser Kompromiss beruht auf dem
derzeitigen Kenntnisstand. Sämtliche Ansätze werden im Hinblick auf den Plan
2008 überprüft. Sich ergebende Einsparpotentiale werden zur Entlastung der
Gemeinden verwendet. Er bat um Zustimmung zur Vorlage. Abschließend bedankte er sich bei
allen Mitwirkenden, insbesondere jedoch bei den Fraktions- und
Ausschussvorsitzenden für die kritische, aber konstruktive Begleitung. Herr Dettmer beantragte eine Pause vor
der Beratung zum Thema “Abfall”. Der Kreistag stimmte der
Verfahrensweise zu. Herr Eichler hielt an seiner Meinung
im Kreisausschuss fest: Entsprechend der Stellungnahme des
Städte- und Gemeindebundes ist er der Ansicht, dass die Lasten der
Konsolidierung nicht ausgewogen verteilt sind – der Schwerpunkt liegt bei
den Kommunen. Der Sparwille des Landkreises ist nicht erkennbar und derzeit
nicht untersetzt. Kommunen müssen konkrete Zahlen zur Einsparung vorlegen. Er
fragte, warum die Beratungen zum Konsolidierungskonzept und zum Haushalt nicht
zusammen erfolgen. Der Städte- und Gemeindebund schlägt
Folgendes vor, was er gleichzeitig beantragte: Die Hebesätze sollten unverändert
bleiben wie im Jahr 2007. Die Einnahmeerhöhung (80 %) resultiert aus der
erhöhten Steuerkraft der Kommunen und nicht aus der Hebesatzveränderung. Die
restlichen 20 % sollte der Landkreis durch eigene Einsparungen erbringen. Darüber hinaus sollte der
Konsolidierungszeitraum verlängert werden. Herr Senkel meinte, dass die
Einsparpotenziale der Verwaltung nicht voll ausgeschöpft sind. Die geplante Einsparsumme im
Verwaltungshaushalt beträgt ca. 9 Mio. € und im Vermögenshaushalt ca. 22
Mio. € (Konsolidierungszeitraum 2008 bis 2011) – dies hält er für
ein Ungleichgewicht. Darüber hinaus soll die Kreisumlage erhöht werden. Es sollten insbesondere die
Personalausgaben betrachtet werden. Stellen aus Altersteilzeitverträgen sollen
zu 50 % neu besetzt werden – dadurch steigen die Personalausgaben. Er stellte somit folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt,
Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen mit dem Ziel, einen
Zukunftssicherungstarifvertrag für die Verwaltungsmitarbeiter abzuschließen, um
dadurch eine Reduzierung der Personalausgaben i.H.v. 10 % zu erreichen
(Laufzeit: 2 Jahre). Die bisherigen Hebesätze der
Kreisumlage sollen beibehalten werden. Herr Dr. Schwarz zeigte die
Entwicklung der Kreisumlage des Altkreises Ohrekreis auf: 1995 – 30 %,
1997 – 32 %. Nunmehr soll auf 45 % erhöht werden – ein erheblicher
Anstieg. Die Kosten der Umlage der Verwaltungsgemeinschaften sind nicht um die
Hälfte gestiegen. Er hält die Verwaltung für zu teuer. Dass Kommunen einen
Anteil tragen müssen ist unstrittig. Er zitierte eine Pressemitteilung des
Innenministeriums vom 17.11.2006: Die fehlende oder nur unzureichende
Leistungsfähigkeit der Kommunen in Sachsen-Anhalt ist durch viele
unausgeglichene Haushalte und zahlreiche Bedarfszuweisungsanträge
gekennzeichnet. Von 1046 Gemeinden haben bereits 322 Liquiditätshilfen
erhalten. Das zeigt auf, dass dem kommunalen Handeln nur noch eingeschränkt
Entscheidungsspielräume eröffnet sind. Gerade kleinere Gemeinden können oftmals
nicht das Konsolidierungspotenzial aufweisen, um gegenzusteuern. Der Schwerpunkt der Belastung liegt
bei den Gemeinden des Altkreises Ohrekreis – für die Kommunen eine
Steigerung von 18,2 % (Steigerung insgesamt 9,18 %). In den Zukunftsplanungen
der Kommunen ist diese Erhöhung nicht enthalten. Solche substanziellen Einschnitte
sind seiner Ansicht nach nicht verkraftbar. Zu diesem Preis sollte sich der
Landkreis nicht konsolidieren. Er schloss sich dem Antrag des Städte-
und Gemeindebundes an. Herr Kanngießer dankte der Verwaltung
für die Ausarbeitung der Varianten, die eine gute Diskussionsgrundlage bieten.
Namens und im Auftrag der Fraktion informierte er, dass in einer
Probeabstimmung mehrheitlich ein Konsolidierungszeitraum von 4 Jahren
befürwortet wurde – dennoch gab/gibt es dazu auch andere Auffassungen. Für ihn ist eindeutig, wie er sich zu
positionieren hat: Er hat als Landrat seit 2003 leidvolle Erfahrungen mit
Konsolidierungskonzepten gemacht. Der Vorschlag der Verwaltung (4 Jahre
Konsolidierung) ist schlüssig und vernünftig. Der Landkreis kann nachweisen,
dass er einen Eigenanteil zur Konsolidierung erbringt (Rückgriff auf die
Mindestrücklage des Altkreises Ohrekreis und Einbringung). Jedoch gibt es bei den
Personalaufwandskennziffern signifikante Unterschiede im Vergleich zu anderen
Landkreisen. Hier sieht die Fraktion Einsparmöglichkeiten. Die
Personalkostenreduzierung kann nicht allein aus der Altersteilzeit realisiert
werden. Nach Fusion der Landkreise sollte eine Besoldungsgerechtigkeit
hergestellt werden. Dies sollte im Fachausschuss diskutiert werden. Auch sollten
die freiwilligen Aufgaben noch einmal untersucht werden. Im heutigen Kreistag
soll eine freiwillige Aufgabe neu gegründet werden – das war im Altkreis
Bördekreis nicht möglich. Das Konzept wird mit der Verpflichtung
der Nachbesserung durch die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsdiskussion bzw.
über eine Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes (da
Personalangelegenheiten in der Regel nicht kurzfristig umsetzbar sind)
befürwortet. Frau Schüler führte aus, dass die
Kreistagsmitglieder gegenüber Dritten in der Erklärungspflicht sind. Die
Erfüllung der Pflichten des Landkreises sind entsprechend der LKO LSA
grundsätzlich abzusichern. Der Landkreis übernimmt die Daseinsvorsorge –
das muss garantiert bleiben. Es gilt, gemeinschaftlich die finanziellen Zwänge
und die Entwicklung der Kommunen in Einklang zu bringen. Die
Konsolidierungszeit von 4 Jahren wird schwer, ist aber notwendig. Zahlreiche Kommunen waren in der
Vergangenheit nicht in der Lage die Kreisumlage zu begleichen – das wird
zukünftig so bleiben, womöglich erhöht sich die Anzahl. So, wie jedoch bisher
eine Möglichkeit für diese Kommunen gefunden wurde, sollte das auch Aufgabe für
die Zukunft sein. Das sollte die gemeinsame Zusammenarbeit auszeichnen. Eine Probeabstimmung ergab eine
mehrheitliche Zustimmung der Fraktion zur Vorlage. Jedoch soll kontrolliert
werden, ob die Einsparpotenziale der Verwaltung eingehalten wurden. Herr Wasserthal bat um Zustimmung zum
Konsolidierungskonzept. Auch er hat als Bürgermeister zukünftig finanzielle
Probleme bei der Aufstellung des Haushaltes. Die Konsolidierung ist jedoch
unumgänglich – gemeinsam ist das machbar. Trotz Untersuchung freiwilliger
Aufgaben und Personalkosten sollte ein erforderliches und zweckmäßiges Maß
beibehalten werden. Herr Buchwald griff die Frage von Herrn Eichler auf: Auch seiner Ansicht nach ist es nicht erforderlich, die Konsolidierung im Vorfeld des Haushaltes 2008 zu beschließen – es sollte eine gemeinsame Beratung erfolgen. Er beantragte, diesen
Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Frau Engelbrecht stellte am Beispiel
ihrer (Heimat-)Gemeinde Rogätz dar, dass sich die Kreisumlage dort um 150
T€ erhöht. Dies ist eine der Kommunen, die es am härtesten trifft.
Trotzdem befürwortete sie die Konsolidierung, die im heutigen Kreistag
beschlossen werden und auf 4 Jahre festgesetzt sein sollte. Von der gemeinsamen
Umsetzbarkeit ist sie überzeugt. Bei Härtefällen muss gemeinsam nach
Lösungswegen gesucht werden. Zu Herrn Senkel: Sparsamkeit ist
unerlässlich – das wurde in der Vergangenheit beherzigt. Belege dafür
sind die ausgeglichenen Haushalte des Altkreises Ohrekreis. Der Verwaltung
sollte Vertrauen entgegen gebracht werden, dass sie auch zukünftig in diesem
Sinne handelt. Bei der Diskussion zum Personal des
OK-Klinikums argumentierte er entgegengesetzt. Sie bat um Zustimmung zur Vorlage. Herr Eichler führte in Richtung Frau
Schüler aus, dass das Primat nicht beim Landkreis liegt. Die Allzuständigkeit
liegt nach Art. 28 GG bei den Kommunen, die sich kommunaler Verbände bedienen. Herr Senkel erinnerte, dass bei den
Beschäftigten des Klinikums große Zugeständnisse gemacht wurden
(Arbeitszeitreduzierung auf 35 h), um betriebsbedingte Kündigungen
auszuschließen. Dies ist auch auf Landesebene gängige Praxis. Herr Zeymer unterstrich, dass die
Verwaltung durch den Antrag der Fraktion bei Einsparungen stärker in die
Pflicht genommen werden soll. Bei den Tarifverhandlungen wäre die Arbeitszeit
zu überprüfen im Hinblick auf eine Senkung. Herr Dr. Zander merkte an, dass kaum
ein Landkreis in der Lage ist, über so kurze Konsolidierungszeiträume von 3, 4
oder 5 Jahren nachzudenken. Er befürwortete 4 Jahre und stellte folgenden Antrag: Wenn es in der Haushaltsdiskussion
2008 und den Folgejahren gelingt, Einsparpotenziale zu realisieren, sollte die
Kreisumlage angepasst und entsprechend gesenkt werden. Herr Bredthauer zur Frage der
getrennten Beratung von Konsolidierung und Haushalt 2008: Überlegung war, dass der Beschluss zur
Haushaltskonsolidierung den Rahmen für die Haushaltsplanung 2008 und der
Folgejahre bildet. Eine gemeinsame Beratung wäre möglich – jedoch wären
dann die Unterlagen nicht mehr überschaubar. Zu Recht wies Herr Dr. Schwarz auf die
Pressemitteilung des Innenministeriums zum eingeschränkten Handlungsspielram
bzw. zu den äußerst geringen Konsolidierungspotenzialen der Kommunen hin.
Kommunen sind jedoch Gemeinden und Landkreise (vgl. Art. 87 Verfassung LSA).
Ein Landkreis kann daher nicht als ein Gemeindeverband (etwa wie ein
Zweckverband) betrachtet werden. Die Entwicklung der Kreisumlage hat
sich zwar erhöht, jedoch nicht willkürlich. Es wurde ein Hebesatz angeregt, der
die Spitze für 2008 abfedert und dann etwa gleichbleibend für die Dauer der
Konsolidierung ist. Damit werden jedoch Lasten nach hinten verschoben. Für die
Verwaltung war die Überzeugung maßgebend, dass die Gemeinden (spätestens seit
sich die Fusion beider Landkreise abzeichnete) ab 2008 mit erhöhten
konsolidierungsbedingten Umlagebeträgen zu rechnen hatten. Es bestand die
Erwartung, dass sich die Gemeinden in ihren Planungen darauf einrichten. Er hinterfragte, worauf sich der von
Herrn Eichler geforderte zu beziffernde Einsparbetrag beziehen soll. Er versicherte, dass im Rahmen der
Plandiskussion 2008 dargelegt wird, wo Einsparpotenziale gesehen werden.
Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, wie diese erschlossen werden können. Es
wird dann diskutiert werden müssen, ob freiwillige Aufgaben gestrichen,
reduziert oder gleich bleiben. In den weiterführenden Unterlagen zur Vorlage
wurden Zielbestimmungen mit Maßnahmen zu deren Umsetzung formuliert. Dazu
gehört vorrangig die Erschließung von Möglichkeiten der Einnahmen und der
Verringerung der Ausgaben. Die Bestimmung der Höhe der Kreisumlage erfolgt
unter Berücksichtigung der tatsächlichen Leistungskraft der Gemeinden im
erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Umfang mit dem Ziel der künftigen
Entlastung der Gemeinden nach Abschluss der Konsolidierung - das bedeutet die
Anpassung der Kreisumlage und letztlich des Konsolidierungsprogramms. Den Landkreis trifft eine zusätzliche
Belastung in Höhe von rd. 900 T€, da sich der Bund teilweise aus der
Finanzierungsverantwortung der Hartz IV-Gesetze zurückgezogen hat. Herr Webel führte aus, dass die
Landkreise bewusst in der Landesverfassung als Kommunen aufgenommen wurden. Die
Umlage-Erhöhung verursacht eine schwierige Situation in allen betroffenen
Gemeinden. Der Zeitraum bis 2011 ist jedoch absehbar – der Fehlbetrag im
Vergleich zu anderen Landkreisen überschaubar. Die Gesetzte bestimmen die
Aufgaben - in Sachsen-Anhalt ist der Landkreis für die (kostenintensive)
soziale Sicherung zuständig z.B. KdU, HLU, Pflegebereich, Jugendämter,
Schülerbeförderung, Schulen - sächl. Ausstattung; freiwillig: Museen,
Musikschulenen. Dies muss und soll weiter durchgeführt werden. Wenn der Landkreis im Rahmen seiner
Möglichkeiten keinen Konsolidierungszeitraum festlegt, greift das
Landesverwaltungsamt ein – dann womöglich mit drastischeren Maßnahmen,
z.B. Streichung der freiwilligen Leistungen. Das soll im Interesse der
Einwohner/Bürger des Landkreises vermieden werden. Von der Umsetzbarkeit bis 2011 ist er
überzeugt. Er versicherte, dass Einsparungen der Konsolidierung zufließen und
bat um Zustimmung zur Vorlage. 1.) Antrag Herr Buchwald: Zurückstellen der Vorlage Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: mehrheitlichEnthaltung: einige 2.) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
innerhalb des Konsolidierungskonzeptes Tarifverhandlungen aufzunehmen mit dem
Ziel, eine Reduzierung der Personalausgaben (ohne konkreten Betrag bzw. %-Satz)
zu erreichen (Laufzeit: 2 Jahre). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 12 Ablehnung: mehrheitlichEnthaltung: einige 3.) Antrag Herr Dr. Zander: Senkung
der Kreisumlage, wenn reale Einsparungen erzielt wurden Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlichAblehnung: keine Enthaltung: 1 4.) Antrag Herr Eichler: Die Hebesätze sollten unverändert
bleiben wie im Jahr 2007 (42,1 % - Altkreis Ohrekreis). Der
Konsolidierungszeitraum soll bis 2012 verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: mehrheitlichEnthaltung: 9 5.) Abstimmung über die
Beschlussvorlage einschließlich des 3.) Antrages: Beschluss: Der Kreistag beschloss das
Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Börde für den
Finanzplanungszeitraum von 2008 – 2011. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 8 Enthaltung: 7 Die Vorlage wurde zum Beschluss
84/20/2007 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||