Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Börde für den Finanzplanungszeitraum 2008 - 2011  

 
 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.5 Beschluss:84/20/2007
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15
Raum: Gymnasium Haldensleben
Ort: 39340 Haldensleben, Schulstraße 23
084/20/2007 Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Börde für den Finanzplanungszeitraum 2008 - 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Bredthauer
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat IV

Herr Bredthauer führte aus, dass der Landkreis verpflichtet ist, einen ersten gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2008 aufzustellen

Herr Bredthauer führte aus, dass der Landkreis verpflichtet ist, einen ersten gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2008 aufzustellen.

 

Bei der Haushaltsplanung waren zu bedenken:

1.      die Fortführung der vom Altkreis Bördekreis begonnenen Haushaltskonsolidierung,

2.      die Haushaltsplanung 2008 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung.

 

Beide Aufgaben stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang und Wechselverhältnis: ohne Konsolidierung kann ein beratungsfähiger Planentwurf 2008 nicht vorgelegt werden; ohne wesentliche grundsätzliche Eckpunkte der Planung für 2008 und der Folgejahre kann eine zweckmäßige Haushaltskonsolidierung nicht erstellt werden.

Daraus ergab sich eine Priorität im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung, die Grundlage für eine sinnvolle Planung 2008 ist. Vor diesem Hintergrund wurde vorgeschlagen, die Haushaltskonsolidierung und -planung 2008 getrennt zu beraten – der Planentwurf 2008 wird somit erst auf dem Kreistag am 13.02.2008, nach entsprechender Vorberatung in den Ausschüssen, behandelt. Diese Verfahrensweise ist mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt.

 

Bei der Erarbeitung und Formulierung von Eckdaten der Haushaltskonsolidierung und -planung sind eine Vielzahl von Berechnungs- und Regelungsvarianten denkbar. Die Verwaltung hat daher modellhaft verschiedene Varianten entwickelt und mit den Fraktionsvorsitzenden informell erörtert – die vorliegenden Unterlagen spiegeln die wesentlichen Punkte wider.

 

Zielstellungen des Konzeptes waren:

1.      Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2008 und der Folgejahre

2.      Umsetzung der begonnenen Haushaltskonsolidierung des Altkreises Bördekreis - Ausgleich des Fehlbetrages vergangener Jahre so zügig, aber so verträglich wie möglich

 

Vorschläge zur Umsetzung waren:

Einsatz von Deckungsmitteln 2007 i.H.v. rd. 2,6 Mio. € zur Verringerung des Fehlbetrages per 31.12.2007. Der Fehlbetrag wurde dadurch von 13, 4 Mio. € auf rd. 7,8 Mio. € reduziert. Dieser Betrag ist in den Folgejahren im Rahmen der Konsolierung auszugleichen.

Die Personalkosten konnten in der Summe 2009/10 verringert werden um rd. 2,3 Mio. €.

Sonstige Maßnahmen zur Erschließung vorhandener Einsparpotenziale ergeben sich nach einer Fusion nicht kurzfristig, sondern allenfalls mittelfristig – sie werden Bestandteil der Planberatungen zum jeweiligen Haushaltsjahr.

Es ist vorgesehen, die Schuldendienstleistungen und die Verschuldung des Landkreises zu verringern.

 

Offenkundig erscheint jedoch, dass die Defizite mit diesen Maßnahmen nicht gedeckt werden können. Insoweit muss die Kreisumlage zur Deckung heranzgezogen werden, was eine merkliche Erhöhung in 2008 und den Folgejahren bedeutet. Dabei stellt sich die Frage der Zumutbarkeit für die kreisangehörigen Kommunen.

 

Folgende Überlegung lag bei der Entwicklung des Vorschlages zugrunde: Die derzeit bekannten Prognosen wirtschaftlicher Institute lassen darauf schließen, dass in den Folgejahren mit erhöhten Kommunaleinnahmen zu rechnen ist. Die Gemeinden sollten angemessen und zumutbar belastet werden, ohne dass ihre eigene Entwicklung beeinträchtigt wird.

 

Nach Abwägung aller Umstände wird ein Konsolidierungszeitraum bis 2011 vorgeschlagen.

Die konsolidierungsbedingten Belastungen über die Kreisumlage trifft die Kommunen in einem Zeitraum, in dem sie selbst über tatsächlich höhere Einnahmen verfügen. Daher wird nicht ein Mindestfinanzbestand der Gemeinden angegriffen, sondern ein Teil des Zuwachses aus den erhöhten Einnahmen. Die Erhöhung der Hebesätze ist unterschiedlich (bis 20%).

Es werden differenzierte Hebesätze vorgeschlagen: bei 6 Umlagegrundlagen ist der Hebesatz gleich, bei den allgemeinen Zuweisungen entscheidend verringert – Ergebnis ist ein gewichteter Hebesatz. Damit wird der tatsächlichen Leistungskraft der Kommune am ehesten entsprochen.

Der Vorschlag liegt unter dem beschlossenen Hebesatz des Altkreises Bördekreis, über dem Hebesatz 2007 des Altkreises Ohrekreis und unter dem Durchschnitt der Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt 2007 (rd. 0,5 %).

 

Hinsichtlich des Konsolidierungszeitraumes wurden alternativ 3 oder 5 Jahre in Betracht gezogen. Beide Überlegungen wurden im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden verworfen.

 

Bei Zustimmung zum Kompromiss wäre der Fehlbetrag in absehbarer Zeit gedeckt. Die Haushaltskonsolidierung wäre damit abgeschlossen und der Landkreis ist seinen haushaltsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen: er wäre dann uneingeschränkt handlungs- und zukunftsfähig. Die Kreisumlage-Belastungen sind einschneidend, aber angesichts der Konsolidierungsverpflichtung zumutbar, endlich und absehbar.

 

Zur Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Kreisverband Börde:

Er begrüßte, dass der Kreisverband die Notwendigkeit der Konsolidierungspflicht anerkennt und eine Konsolidierungspartnerschaft fordert. Die Vermutung, dass die Konsolidierung “nur zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden und Städte” erfolge und deren Entwicklung verhindere, trifft nicht zu.

Gemeinden und Landkreis sind in kommunaler Partnerschaft im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge ihren Einwohner verpflichtet – der Landkreis ebenfalls für die übergemeindlichen Aufgaben. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung – den Partnern müssen die notwendigen Finanzierungsspielräume eingeräumt werden.

Die Kreisumlage ist so zu gestalten, dass sie zur anteiligen Finanzierung der notwendigen Kreisaufgaben ausreicht, aber den Gemeinden die Möglichkeit der eigenen Entwicklung lässt. Andererseits muss der Sparwille beim Landkreis erkennbar sein, der jedoch nicht im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu beweisen sein wird, sondern bei den Haushaltsplanungen.

 

Die Gestaltung der Kreisumlage ist ein Prozess, in dem die berechtigten Interessen beider Partner ermittelt und abgewogen werden. Das Maß ist nicht das Wünschenswerte, sondern das sinnvoll Vertretbare. Der vorliegende Vorschlag ist ein vertretbarer Kompromiss, für den sich in den Fraktionen/Ausschüssen eine gewisse Mehrheit fand.

 

Als Grundlage für Alternativen wurden andere Varianten vorgelegt (Ergebnis der Beratung des Kreisausschusses):

Variante 1 (Verringerung Kreisumlage/Verlängerung bis 2012) ist seiner Ansicht nach ungeeignet. Der Fehlbetrag würde sich in 2008 um 582 T€ erhöhen.

Varianten 2 und 3 wären vertretbar. Sie führen allerdings dazu, dass um einer Entlastung in 2008 Willen die Belastungen in den Folgejahren steigen.

Dieser Kompromiss beruht auf dem derzeitigen Kenntnisstand. Sämtliche Ansätze werden im Hinblick auf den Plan 2008 überprüft. Sich ergebende Einsparpotentiale werden zur Entlastung der Gemeinden verwendet. Er bat um Zustimmung zur Vorlage.

 

Abschließend bedankte er sich bei allen Mitwirkenden, insbesondere jedoch bei den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden für die kritische, aber konstruktive Begleitung.

 

Herr Dettmer beantragte eine Pause vor der Beratung zum Thema “Abfall”. Der Kreistag stimmte der Verfahrensweise zu.

 

Herr Eichler hielt an seiner Meinung im Kreisausschuss fest:

Entsprechend der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ist er der Ansicht, dass die Lasten der Konsolidierung nicht ausgewogen verteilt sind – der Schwerpunkt liegt bei den Kommunen. Der Sparwille des Landkreises ist nicht erkennbar und derzeit nicht untersetzt. Kommunen müssen konkrete Zahlen zur Einsparung vorlegen. Er fragte, warum die Beratungen zum Konsolidierungskonzept und zum Haushalt nicht zusammen erfolgen.

 

Der Städte- und Gemeindebund schlägt Folgendes vor, was er gleichzeitig beantragte:

Die Hebesätze sollten unverändert bleiben wie im Jahr 2007. Die Einnahmeerhöhung (80 %) resultiert aus der erhöhten Steuerkraft der Kommunen und nicht aus der Hebesatzveränderung. Die restlichen 20 % sollte der Landkreis durch eigene Einsparungen erbringen.

Darüber hinaus sollte der Konsolidierungszeitraum verlängert werden.

 

Herr Senkel meinte, dass die Einsparpotenziale der Verwaltung nicht voll ausgeschöpft sind.

Die geplante Einsparsumme im Verwaltungshaushalt beträgt ca. 9 Mio. € und im Vermögenshaushalt ca. 22 Mio. € (Konsolidierungszeitraum 2008 bis 2011) – dies hält er für ein Ungleichgewicht. Darüber hinaus soll die Kreisumlage erhöht werden.

 

Es sollten insbesondere die Personalausgaben betrachtet werden. Stellen aus Altersteilzeitverträgen sollen zu 50 % neu besetzt werden – dadurch steigen die Personalausgaben.

 

Er stellte somit folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen mit dem Ziel, einen Zukunftssicherungstarifvertrag für die Verwaltungsmitarbeiter abzuschließen, um dadurch eine Reduzierung der Personalausgaben i.H.v. 10 % zu erreichen (Laufzeit: 2 Jahre).

 

Die bisherigen Hebesätze der Kreisumlage sollen beibehalten werden.

 

Herr Dr. Schwarz zeigte die Entwicklung der Kreisumlage des Altkreises Ohrekreis auf: 1995 – 30 %, 1997 – 32 %. Nunmehr soll auf 45 % erhöht werden – ein erheblicher Anstieg. Die Kosten der Umlage der Verwaltungsgemeinschaften sind nicht um die Hälfte gestiegen. Er hält die Verwaltung für zu teuer. Dass Kommunen einen Anteil tragen müssen ist unstrittig.

 

Er zitierte eine Pressemitteilung des Innenministeriums vom 17.11.2006: Die fehlende oder nur unzureichende Leistungsfähigkeit der Kommunen in Sachsen-Anhalt ist durch viele unausgeglichene Haushalte und zahlreiche Bedarfszuweisungsanträge gekennzeichnet. Von 1046 Gemeinden haben bereits 322 Liquiditätshilfen erhalten. Das zeigt auf, dass dem kommunalen Handeln nur noch eingeschränkt Entscheidungsspielräume eröffnet sind. Gerade kleinere Gemeinden können oftmals nicht das Konsolidierungspotenzial aufweisen, um gegenzusteuern.

 

Der Schwerpunkt der Belastung liegt bei den Gemeinden des Altkreises Ohrekreis – für die Kommunen eine Steigerung von 18,2 % (Steigerung insgesamt 9,18 %). In den Zukunftsplanungen der Kommunen ist diese Erhöhung nicht enthalten. Solche substanziellen Einschnitte sind seiner Ansicht nach nicht verkraftbar. Zu diesem Preis sollte sich der Landkreis nicht konsolidieren.

 

Er schloss sich dem Antrag des Städte- und Gemeindebundes an.

 

Herr Kanngießer dankte der Verwaltung für die Ausarbeitung der Varianten, die eine gute Diskussionsgrundlage bieten. Namens und im Auftrag der Fraktion informierte er, dass in einer Probeabstimmung mehrheitlich ein Konsolidierungszeitraum von 4 Jahren befürwortet wurde – dennoch gab/gibt es dazu auch andere Auffassungen.

 

Für ihn ist eindeutig, wie er sich zu positionieren hat: Er hat als Landrat seit 2003 leidvolle Erfahrungen mit Konsolidierungskonzepten gemacht. Der Vorschlag der Verwaltung (4 Jahre Konsolidierung) ist schlüssig und vernünftig. Der Landkreis kann nachweisen, dass er einen Eigenanteil zur Konsolidierung erbringt (Rückgriff auf die Mindestrücklage des Altkreises Ohrekreis und Einbringung).

 

Jedoch gibt es bei den Personalaufwandskennziffern signifikante Unterschiede im Vergleich zu anderen Landkreisen. Hier sieht die Fraktion Einsparmöglichkeiten. Die Personalkostenreduzierung kann nicht allein aus der Altersteilzeit realisiert werden. Nach Fusion der Landkreise sollte eine Besoldungsgerechtigkeit hergestellt werden. Dies sollte im Fachausschuss diskutiert werden. Auch sollten die freiwilligen Aufgaben noch einmal untersucht werden. Im heutigen Kreistag soll eine freiwillige Aufgabe neu gegründet werden – das war im Altkreis Bördekreis nicht möglich.

 

Das Konzept wird mit der Verpflichtung der Nachbesserung durch die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsdiskussion bzw. über eine Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes (da Personalangelegenheiten in der Regel nicht kurzfristig umsetzbar sind) befürwortet.

 

Frau Schüler führte aus, dass die Kreistagsmitglieder gegenüber Dritten in der Erklärungspflicht sind. Die Erfüllung der Pflichten des Landkreises sind entsprechend der LKO LSA grundsätzlich abzusichern. Der Landkreis übernimmt die Daseinsvorsorge – das muss garantiert bleiben. Es gilt, gemeinschaftlich die finanziellen Zwänge und die Entwicklung der Kommunen in Einklang zu bringen. Die Konsolidierungszeit von 4 Jahren wird schwer, ist aber notwendig.

 

Zahlreiche Kommunen waren in der Vergangenheit nicht in der Lage die Kreisumlage zu begleichen – das wird zukünftig so bleiben, womöglich erhöht sich die Anzahl. So, wie jedoch bisher eine Möglichkeit für diese Kommunen gefunden wurde, sollte das auch Aufgabe für die Zukunft sein. Das sollte die gemeinsame Zusammenarbeit auszeichnen.

 

Eine Probeabstimmung ergab eine mehrheitliche Zustimmung der Fraktion zur Vorlage. Jedoch soll kontrolliert werden, ob die Einsparpotenziale der Verwaltung eingehalten wurden.

 

Herr Wasserthal bat um Zustimmung zum Konsolidierungskonzept. Auch er hat als Bürgermeister zukünftig finanzielle Probleme bei der Aufstellung des Haushaltes. Die Konsolidierung ist jedoch unumgänglich – gemeinsam ist das machbar. Trotz Untersuchung freiwilliger Aufgaben und Personalkosten sollte ein erforderliches und zweckmäßiges Maß beibehalten werden.

 

Herr Buchwald griff die Frage von Herrn Eichler auf: Auch seiner Ansicht nach ist es nicht erforderlich, die Konsolidierung im Vorfeld des Haushaltes 2008 zu beschließen – es sollte eine gemeinsame Beratung erfolgen.

Er beantragte, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen.

 

Frau Engelbrecht stellte am Beispiel ihrer (Heimat-)Gemeinde Rogätz dar, dass sich die Kreisumlage dort um 150 T€ erhöht. Dies ist eine der Kommunen, die es am härtesten trifft. Trotzdem befürwortete sie die Konsolidierung, die im heutigen Kreistag beschlossen werden und auf 4 Jahre festgesetzt sein sollte. Von der gemeinsamen Umsetzbarkeit ist sie überzeugt. Bei Härtefällen muss gemeinsam nach Lösungswegen gesucht werden.

 

Zu Herrn Senkel: Sparsamkeit ist unerlässlich – das wurde in der Vergangenheit beherzigt. Belege dafür sind die ausgeglichenen Haushalte des Altkreises Ohrekreis. Der Verwaltung sollte Vertrauen entgegen gebracht werden, dass sie auch zukünftig in diesem Sinne handelt.

Bei der Diskussion zum Personal des OK-Klinikums argumentierte er entgegengesetzt.

 

Sie bat um Zustimmung zur Vorlage.

 

Herr Eichler führte in Richtung Frau Schüler aus, dass das Primat nicht beim Landkreis liegt. Die Allzuständigkeit liegt nach Art. 28 GG bei den Kommunen, die sich kommunaler Verbände bedienen.

 

Herr Senkel erinnerte, dass bei den Beschäftigten des Klinikums große Zugeständnisse gemacht wurden (Arbeitszeitreduzierung auf 35 h), um betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Dies ist auch auf Landesebene gängige Praxis.

 

Herr Zeymer unterstrich, dass die Verwaltung durch den Antrag der Fraktion bei Einsparungen stärker in die Pflicht genommen werden soll. Bei den Tarifverhandlungen wäre die Arbeitszeit zu überprüfen im Hinblick auf eine Senkung.

 

Herr Dr. Zander merkte an, dass kaum ein Landkreis in der Lage ist, über so kurze Konsolidierungszeiträume von 3, 4 oder 5 Jahren nachzudenken. Er befürwortete 4 Jahre und stellte folgenden Antrag:

Wenn es in der Haushaltsdiskussion 2008 und den Folgejahren gelingt, Einsparpotenziale zu realisieren, sollte die Kreisumlage angepasst und entsprechend gesenkt werden.

 

Herr Bredthauer zur Frage der getrennten Beratung von Konsolidierung und Haushalt 2008:

Überlegung war, dass der Beschluss zur Haushaltskonsolidierung den Rahmen für die Haushaltsplanung 2008 und der Folgejahre bildet. Eine gemeinsame Beratung wäre möglich – jedoch wären dann die Unterlagen nicht mehr überschaubar.

 

Zu Recht wies Herr Dr. Schwarz auf die Pressemitteilung des Innenministeriums zum eingeschränkten Handlungsspielram bzw. zu den äußerst geringen Konsolidierungspotenzialen der Kommunen hin. Kommunen sind jedoch Gemeinden und Landkreise (vgl. Art. 87 Verfassung LSA). Ein Landkreis kann daher nicht als ein Gemeindeverband (etwa wie ein Zweckverband) betrachtet werden.

Die Entwicklung der Kreisumlage hat sich zwar erhöht, jedoch nicht willkürlich.

Es wurde ein Hebesatz angeregt, der die Spitze für 2008 abfedert und dann etwa gleichbleibend für die Dauer der Konsolidierung ist. Damit werden jedoch Lasten nach hinten verschoben. Für die Verwaltung war die Überzeugung maßgebend, dass die Gemeinden (spätestens seit sich die Fusion beider Landkreise abzeichnete) ab 2008 mit erhöhten konsolidierungsbedingten Umlagebeträgen zu rechnen hatten. Es bestand die Erwartung, dass sich die Gemeinden in ihren Planungen darauf einrichten.

 

Er hinterfragte, worauf sich der von Herrn Eichler geforderte zu beziffernde Einsparbetrag beziehen soll.

 

Er versicherte, dass im Rahmen der Plandiskussion 2008 dargelegt wird, wo Einsparpotenziale gesehen werden. Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, wie diese erschlossen werden können. Es wird dann diskutiert werden müssen, ob freiwillige Aufgaben gestrichen, reduziert oder gleich bleiben. In den weiterführenden Unterlagen zur Vorlage wurden Zielbestimmungen mit Maßnahmen zu deren Umsetzung formuliert. Dazu gehört vorrangig die Erschließung von Möglichkeiten der Einnahmen und der Verringerung der Ausgaben. Die Bestimmung der Höhe der Kreisumlage erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Leistungskraft der Gemeinden im erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Umfang mit dem Ziel der künftigen Entlastung der Gemeinden nach Abschluss der Konsolidierung - das bedeutet die Anpassung der Kreisumlage und letztlich des Konsolidierungsprogramms.

Den Landkreis trifft eine zusätzliche Belastung in Höhe von rd. 900 T€, da sich der Bund teilweise aus der Finanzierungsverantwortung der Hartz IV-Gesetze zurückgezogen hat.

 

Herr Webel führte aus, dass die Landkreise bewusst in der Landesverfassung als Kommunen aufgenommen wurden. Die Umlage-Erhöhung verursacht eine schwierige Situation in allen betroffenen Gemeinden. Der Zeitraum bis 2011 ist jedoch absehbar – der Fehlbetrag im Vergleich zu anderen Landkreisen überschaubar. Die Gesetzte bestimmen die Aufgaben - in Sachsen-Anhalt ist der Landkreis für die (kostenintensive) soziale Sicherung zuständig z.B. KdU, HLU, Pflegebereich, Jugendämter, Schülerbeförderung, Schulen - sächl. Ausstattung; freiwillig: Museen, Musikschulenen. Dies muss und soll weiter durchgeführt werden.

Wenn der Landkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten keinen Konsolidierungszeitraum festlegt, greift das Landesverwaltungsamt ein – dann womöglich mit drastischeren Maßnahmen, z.B. Streichung der freiwilligen Leistungen. Das soll im Interesse der Einwohner/Bürger des Landkreises vermieden werden.

 

Von der Umsetzbarkeit bis 2011 ist er überzeugt. Er versicherte, dass Einsparungen der Konsolidierung zufließen und bat um Zustimmung zur Vorlage.

 

1.) Antrag Herr Buchwald: Zurückstellen der Vorlage

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   6

Ablehnung:    mehrheitlich

Enthaltung:      einige

 

2.) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, innerhalb des Konsolidierungskonzeptes Tarifverhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, eine Reduzierung der Personalausgaben (ohne konkreten Betrag bzw. %-Satz) zu erreichen (Laufzeit: 2 Jahre).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   12

Ablehnung:    mehrheitlich

Enthaltung:      einige

 

3.) Antrag Herr Dr. Zander: Senkung der Kreisumlage, wenn reale Einsparungen erzielt wurden

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  mehrheitlich

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      1

 

4.) Antrag Herr Eichler:

Die Hebesätze sollten unverändert bleiben wie im Jahr 2007 (42,1 % - Altkreis Ohrekreis). Der Konsolidierungszeitraum soll bis 2012 verlängert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   9

Ablehnung:    mehrheitlich

Enthaltung:      9

 

5.) Abstimmung über die Beschlussvorlage einschließlich des 3.) Antrages:

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss das Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Börde für den Finanzplanungszeitraum von 2008 – 2011.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      8

Enthaltung:      7

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 84/20/2007 erhoben.