Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 23.11.2007) beigefügte “Benutzungsordnung für die Umladestation “Wanzleben”. Sachdarstellung, Begründung: Seit der
Schließung der Abfallentsorgungsanlagen Siegersleben und Gunsleben in dem
Altkreis Bördekreis wurde auf dem Betriebshof der Fa. Abfallentsorgung Bördekreis
Wanzleben GmbH (AEW GmbH) in Wanzleben
eine Umladestation zur Annahme und Umschlagen von Abfällen aus privaten
Haushaltungen und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
errichtet. Mit der
Betreibung der Umladestation wurde die AEW GmbH im Rahmen des “Vertrages
über die Durchführung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Bördekreis”
vom 18.12.1998 beauftragt. Gemäß dem
“Vertrag über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen
Abfallentsorgung im Landkreis Börde” zwischen dem Landkreis Börde und der
AEW GmbH (Entwurf; Stand 23.11.2007) ist die AEW GmbH weiterhin mit der
Betreibung der Umladestation “Wanzleben” beauftragt. Die
Betreibung der Umladestation erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der durch
den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die Umladestation
“Wanzleben”. Die neue
Benutzungsordnung für die Umladestation “Wanzleben” beinhaltet im
Wesentlichen die Vereinheitlichung der Benutzungsregelungen für die
Umladestation “Wolmirstedt”
-Entsorgungsgebiet “Nord” (Altkreis Ohrekreis) - und
Umladestation “Wanzleben”
-Entsorgungsgebiet “Süd” (Altkreis Bördekreis)- sowie die
neuen Entgelte der Umladestation ab dem 01.01.2008. Anlage Benutzungsordnung für die
Umladestation “Wanzleben” (Entwurf vom 23.11.2007) Anlagen:
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