Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 120/Abf/2007  

 
 
Betreff: Umladestation Wanzleben - Benutzungsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Kricheldorf
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
29.11.2007 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (120/Abf/2007)
Anlagen:
2Benutzungsordnung Wanzleben 23 11 2007

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 23.11.2007) beigefügte “Benutzungsordnung für die Umladestation “Wanzleben”.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Seit der Schließung der Abfallentsorgungsanlagen Siegersleben und Gunsleben in dem Altkreis Bördekreis wurde auf dem Betriebshof der Fa. Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW  GmbH) in Wanzleben eine Umladestation zur Annahme und Umschlagen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen errichtet.

 

Mit der Betreibung der Umladestation wurde die AEW GmbH im Rahmen des “Vertrages über die Durchführung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Bördekreis” vom 18.12.1998 beauftragt.

 

Gemäß dem “Vertrag über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde” zwischen dem Landkreis Börde und der AEW GmbH (Entwurf; Stand 23.11.2007) ist die AEW GmbH weiterhin mit der Betreibung der Umladestation “Wanzleben” beauftragt.

 

Die Betreibung der Umladestation erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der durch den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die Umladestation “Wanzleben”.

 

Die neue Benutzungsordnung für die Umladestation “Wanzleben” beinhaltet im Wesentlichen die Vereinheitlichung der Benutzungsregelungen für die Umladestation “Wolmirstedt”  -Entsorgungsgebiet “Nord” (Altkreis Ohrekreis) - und Umladestation “Wanzleben”  -Entsorgungsgebiet “Süd” (Altkreis Bördekreis)- sowie die neuen Entgelte der Umladestation ab dem 01.01.2008.

 

 

 

Anlage             Benutzungsordnung für die Umladestation “Wanzleben”

(Entwurf vom 23.11.2007)

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2Benutzungsordnung Wanzleben 23 11 2007 (51 KB)