Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 125/Abf/2007  

 
 
Betreff: Entsorgungsgebiet Altkreis Bördekreis - Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
29.11.2007 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (125/Abf/2007)
Anlagen:
125-2 agebührens Boe

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung beschließt der Kreistag auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” beschlossenen, als Anlage 1. beigefügten “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ die als Anlage 2. im Entwurf (Stand : 23.11.2007) beigefügte ‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

I.     Die bisherigen Landkreise Bördekreis und Ohrekreis haben die ihnen obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung technisch, abgabenrechtlich und organisatorisch in unterschiedlicher Weise wahrgenommen.

 

       Die angestrebte Vereinheitlichung der Aufgabenwahrnehmung durch Schaffung neuen Kreisrechts ist aus unterschiedlichen Gründen jedenfalls nicht in 2008 möglich.

 

       Wegen der Einzelheiten wird die Vorlage Nr. 106/Abf/2007 “Konzeption für die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung im Landkreis Börde” verwiesen.

 

 

II.    Nach § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung gilt in den von der Neuordnung des Gebietes der Landkreise betroffenen Gemeinden das bisherige Kreisrecht fort, bis es durch neues Kreisrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt, längstens bis zum 31. Dezember 2010.

 

Mit dem zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Satzungsentwurf werden im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” :

 

=   ab 2008 die bisherige Rechtsform der “Entgeltordnung” durch die künftige Rechtsform der “Gebührensatzung” ersetzt,

 

=   ab 2008 die bisher in Form von “privatrechtlichen Entgelten” erhobene Gegenleistung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung durch die künftige Erhebung von “öffentlich-rechtlichen Gebühren und privatrechtlichen Entgelten” ersetzt,

 

=   ab 2008 die bisherigen Quartalsfälligkeiten durch Halbjahresfälligkeiten ersetzt,

 

=   ab 2009 eine Abfallgebühr, bestehend aus einer von der Anzahl der Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte (EW/EGW) abhängigen “Benutzungsgrundgebühr” und einer volumenabhängigen “Benutzungsmengengebühr”, für die Rest- und Bioabfallentsorgung eingeführt,

 

=   für 2008 die wesentlichen bisherigen materiellen abgabenrechtlichen Regelungen im Übrigen beibehalten,

 

=   wegen Ablaufs des Kalkulationszeitraums am 31.12.2007 gesondert für 2008 und ab 2009 unter besonderer Berücksichtigung des ab 2009 einzuführenden “Behälter-Iden-tifikationssystems” die Gebührensätze neu festgelegt,

 

=   die bisherigen “Abfallentgeltordnung” klarstellend, anpassend und redaktionell geändert.

 

Der Satzungsentwurf dient der Anpassung und Angleichung der bisher unterschiedlichen abgabenrechtlichen Regelungen in den Entsorgungsgebieten “Süd (Altkreis Bördekreis)” und “Nord (Altkreis Ohrekreis)” mit dem Ziel der schrittweisen Schaffung einheitlichen neuen Kreisrechts, spätestens ab 2011. Insoweit regelt der Satzungsentwurf die Fortentwicklung bisherigen Kreisrechts zur Schaffung der Grundlagen für die künftige Ersetzung durch neue Kreisrecht im Sinne des § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung. Dies wird mit dem Beschlussvorschlag ausdrücklich bestätigt.

 

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III.  Der Satzungsentwurf regelt die Beibehaltung der wesentlichen bisherigen abgabenrechtlichen Regelungen für 2008 und die Änderungen ab 2009 in der Weise, dass nach den §§ 2 bis 7 des Satzungsentwurfs die bisherigen Regelungen angepasst fortgelten und ab 2009 die in den §§ 8 bis 14 bestimmten fortentwickelten Regelungen gelten (vgl. § 19 des Satzungsentwurfs).

 

Zur besseren Übersicht sind in dem Satzungsentwurf die ab 2009 geltenden §§ 8 bis 14 durch Kursivdruck gekennzeichnet.

 

 

IV.  Die in dem Satzungsentwurf ausgewiesenen Gebühren- und Entgeltsätze beruhen auf der

“Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’. Die Kalkulation ist Grundlage des Beschlussvorschlages.

 

Über die Kalkulation hat der nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebssatzung zuständige Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” bereits abschließend entschieden.

 

Die Kalkulation ist vergleichsweise mit nicht unerheblichen Risiken verbunden; die Notwendigkeit einer Nachkalkulation bereits für 2009 ist in Betracht zu ziehen. Die Betriebsleitung wird dem Betriebsausschuss auf der Grundlage von Soll-/Ist-Vergleichen halbjährlich über die Abgaben- und Kostenentwicklung unterrichten.

 

 

V.        Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” hat in seinen Sitzungen am

29.11. und am 04.12.2007 Kalkulationsentwürfe beraten und abschließend am

04.12.2007 mehrheitlich beschlossen (Beschluss zu Vorlage Nr. 132/Abf/2007).

Die Vorlage Nr. 132/Abf/2007 ist als Anlage 1. beigefügt.

 

Anlagen :

 

Anlage 1.         “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Landkreis Börde (Entsorgungsgebiet “Süd - Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’

 

Anlage 2.         ‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’ (Entwurf; Stand : 23.11.2007)

 

Von der Beifügung der bisher geltenden “Abfallentgeltordnung” ist aus Zweckmäßigkeitsgründen abgesehen werden. Sie kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 125-2 agebührens Boe (57 KB)