Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung beschließt der Kreistag auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” beschlossenen, als Anlage 1. beigefügten “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ die als Anlage 2. im Entwurf (Stand : 23.11.2007) beigefügte ‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’. Sachdarstellung, Begründung: I. Die
bisherigen Landkreise Bördekreis und Ohrekreis haben die ihnen obliegenden
Aufgaben der Abfallentsorgung technisch, abgabenrechtlich und organisatorisch
in unterschiedlicher Weise wahrgenommen. Die
angestrebte Vereinheitlichung der Aufgabenwahrnehmung durch Schaffung neuen
Kreisrechts ist aus unterschiedlichen Gründen jedenfalls nicht in 2008 möglich. Wegen
der Einzelheiten wird die Vorlage Nr. 106/Abf/2007 “Konzeption für die Organisation und Durchführung der
Aufgaben der Abfallentsorgung im Landkreis Börde” verwiesen. II. Nach
§ 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung gilt in den von der Neuordnung
des Gebietes der Landkreise betroffenen Gemeinden das bisherige Kreisrecht
fort, bis es durch neues Kreisrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer
Kraft tritt, längstens bis zum 31. Dezember 2010. Mit dem zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten
Satzungsentwurf werden im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis
Bördekreis)” : = ab
2008 die bisherige Rechtsform der “Entgeltordnung” durch die
künftige Rechtsform der “Gebührensatzung” ersetzt, = ab
2008 die bisher in Form von “privatrechtlichen Entgelten” erhobene
Gegenleistung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung durch
die künftige Erhebung von “öffentlich-rechtlichen Gebühren und
privatrechtlichen Entgelten” ersetzt, = ab 2008 die
bisherigen Quartalsfälligkeiten durch Halbjahresfälligkeiten ersetzt, = ab
2009 eine Abfallgebühr, bestehend aus einer von der Anzahl der Einwohner bzw.
Einwohnergleichwerte (EW/EGW) abhängigen “Benutzungsgrundgebühr”
und einer volumenabhängigen “Benutzungsmengengebühr”, für die Rest-
und Bioabfallentsorgung eingeführt, = für
2008 die wesentlichen bisherigen materiellen abgabenrechtlichen Regelungen im
Übrigen beibehalten, = wegen
Ablaufs des Kalkulationszeitraums am 31.12.2007 gesondert für 2008 und ab 2009
unter besonderer Berücksichtigung des ab 2009 einzuführenden
“Behälter-Iden-tifikationssystems” die Gebührensätze neu
festgelegt, = die
bisherigen “Abfallentgeltordnung” klarstellend, anpassend und
redaktionell geändert. Der Satzungsentwurf dient der Anpassung und Angleichung der bisher unterschiedlichen abgabenrechtlichen Regelungen in den Entsorgungsgebieten “Süd (Altkreis Bördekreis)” und “Nord (Altkreis Ohrekreis)” mit dem Ziel der schrittweisen Schaffung einheitlichen neuen Kreisrechts, spätestens ab 2011. Insoweit regelt der Satzungsentwurf die Fortentwicklung bisherigen Kreisrechts zur Schaffung der Grundlagen für die künftige Ersetzung durch neue Kreisrecht im Sinne des § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung. Dies wird mit dem Beschlussvorschlag ausdrücklich bestätigt. - 3 - III. Der
Satzungsentwurf regelt die Beibehaltung der wesentlichen bisherigen abgabenrechtlichen
Regelungen für 2008 und die Änderungen ab 2009 in der Weise, dass nach den §§ 2
bis 7 des Satzungsentwurfs die bisherigen Regelungen angepasst fortgelten und
ab 2009 die in den §§ 8 bis 14 bestimmten fortentwickelten Regelungen gelten
(vgl. § 19 des Satzungsentwurfs). Zur besseren Übersicht sind in dem Satzungsentwurf die ab
2009 geltenden §§ 8 bis 14 durch Kursivdruck gekennzeichnet. IV. Die in dem Satzungsentwurf ausgewiesenen
Gebühren- und Entgeltsätze beruhen auf der “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die
Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im
Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008
(Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’. Die Kalkulation ist Grundlage des
Beschlussvorschlages. Über die Kalkulation hat der nach den Vorschriften des
Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebssatzung zuständige Betriebsausschuss
des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” bereits abschließend
entschieden. Die Kalkulation ist vergleichsweise mit nicht unerheblichen
Risiken verbunden; die Notwendigkeit einer Nachkalkulation bereits für 2009 ist
in Betracht zu ziehen. Die Betriebsleitung wird dem Betriebsausschuss auf der
Grundlage von Soll-/Ist-Vergleichen halbjährlich über die Abgaben- und
Kostenentwicklung unterrichten. V.
Der
Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” hat in
seinen Sitzungen am 29.11. und am 04.12.2007 Kalkulationsentwürfe beraten und
abschließend am 04.12.2007 mehrheitlich beschlossen (Beschluss zu Vorlage
Nr. 132/Abf/2007). Die Vorlage Nr. 132/Abf/2007 ist als Anlage 1. beigefügt. Anlagen : Anlage 1. “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Landkreis Börde (Entsorgungsgebiet “Süd - Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ Anlage 2. ‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’ (Entwurf; Stand : 23.11.2007) Von der Beifügung der bisher geltenden “Abfallentgeltordnung” ist aus Zweckmäßigkeitsgründen abgesehen werden. Sie kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Anlagen:
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