Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Als stimmberechtigte Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses werden aus der Mitte des Kreistages oder aus dem Kreis
in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen gewählt: Auf Vorschlag der Fraktion der CDU
wird der Beschluss Nr. 027/DIV/2007 wie folgt geändert: Herr Peter Staufenbiel Mitglied und Frau Abg. Elisabeth Engelbrecht dessen Stellvertreterin. Sachdarstellung, Begründung: § 3 der Satzung des Landkreises Börde
für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Dem Jugendhilfeausschuss gehören
fünfzehn “stimmberechtigte Mitglieder” einschließlich des
Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für
die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist
ein Stellvertreter zu wählen. Neun Mitglieder können durch den
Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder
aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden. Die Ausschussmitglieder werden
gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen
gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die
Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang
statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben
worden sind (§ 43 Abs. 1 und 3 LKO LSA). Mit Beschluss Nr.: 027/DIV/2007 vom
12.07.2007 wurde der Jugendhilfeausschuss gebildet. Die Fraktion der CDU schlägt nunmehr
vor, die Besetzung dahingehend zu ändern, dass Herr Peter Staufenbiel Mitglied
im Jugendhilfeausschuss wird und Frau Elisabeth Engelbrecht seine
Stellvertreterin. |
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