Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die
“Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder-
und Jugendarbeit im Landkreis Börde” (Förderrichtlinie Jugendarbeit). Sachdarstellung, Begründung: Mit der am 01. Juli 2007 in Kraft
getretenen Kreisgebietsreform sind die ehemaligen Landkreise
“Bördekreis” und “Ohrekreis” zum Landkreis
“Börde” fusioniert. Damit treten die bisher in beiden
Altkreisen bestehenden unterschiedlichen Förderrichtlinien der Jugendarbeit mit
dem Auslaufen der getrennten Haushaltsführung zum 31.12.2007 außer Kraft, so
dass mit dem 01.01.2008 die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Börde noch
einer neuen und damit einheitlichen Richtlinie zu gestalten ist. Formell folgt diese Richtlinie der
Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Die materiellen Grundlagen bilden
die §§ 11 bis 14 des SGB VIII. Anlagen:
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