Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Konzeption für die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung im Landkreis Börde  

 
 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.19 Beschluss:106/Abf/2007
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15
Raum: Gymnasium Haldensleben
Ort: 39340 Haldensleben, Schulstraße 23
106/Abf/2007 Konzeption für die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Kricheldorf
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Bredthauer führte zu allen Abfall-Vorlagen einleitend aus:

Herr Bredthauer führte zu allen Abfall-Vorlagen einleitend aus:

 

Die Konzeption (BV-Nr. 106/Abf/2007) soll bis zur Fertigstellung an die Stelle des Abfallwirtschaftskonzeptes treten.

 

In der Konzeption wurden die Unterschiede in den Entsorgungssystemen und –bedingungen beider Altkreise aufgeführt. Für den Bereich der Abfallentsorgung wurden die Entsorgungsgebiete wie folgt definiert: Nord (Altkreis Ohrekreis) und Süd (Altkreis Bördekreis).

In der weiteren Entwicklung ist vorgesehen, dass die Abfallentsorgung zunächst auf der Grundlage des bisher geschaffenen Satzungsrechts beider Altkreise in jeweils notwendiger, geänderter Form weitergeführt wird – der Rahmen und die technischen Bedingungen bleiben angepasst erhalten. Für das Entsorgungsgebiet Nord bleiben die Abfallentsorgungs- und

-gebührensatzung unverändert.

 

Ziel ist die Anpassung der Entsorgungsbedingungen. Dazu wurde in einem 1. Schritt vorgeschlagen:

 

Im Entsorgungsgebiet Süd wird das Behälter-Identifikationssystems eingeführt – im Wesentlichen zur Erhöhung der Gebührengerechtigkeit. Die Einführung soll ab 2008 erfolgen – jedem Benutzungspflichtigen wird ein neuer Abfallbehälter zugewiesen, ausgerüstet mit einer Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Entleerungsvorgänge. Ab 2009 werden dann die Gebühren danach veranlagt. Bis dahin wird es weiterhin das Markensystem geben. Zusätzlich soll die Grünschnittentsorgung eingeführt werden.

 

Die Regelungen der Konzeption wurden in den weiteren Vorlagen umgesetzt: Inbesondere gilt die fortgeschriebene Abfallentsorgungssatzung im Entsorgungsgebiet Süd mit Modifikationen weiter; jedoch wurde eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt. Es war eine Neukalkulation vorzunehmen, da der ursprüngliche Kalkulationszeitraum am 31.12.2007 abläuft. Die Entsorgungsgebühren mussten zum Teil erhöht und konnten teilweise verringert werden. In die Kalkulation mussten erhöhte Aufwendungen für die Einführung des Behälter-Identifikationssystems und die Grünschnittentsorgung eingestellt werden. Im Übrigen waren erhöhte Betriebskosten zu berücksichtigen.

 

Er wies darauf hin, dass die Entscheidung über die Kalkulation in der Zuständkeit des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Abfallentsorgung steht. Dieser befürwortete die Kalkulation mehrheitlich am gestrigen Tag nach langen und kontroversen Diskussionen, die damit beschlossen wurde. Dem Kreistag obliegt die Beschlussfassung der - auf der Grundlage der beschlossenen Kalkulation - geänderten Gebührensatzung.

 

Herr Dettmer beantragte eine Auszeit von 15 Minuten. Der Kreistag stimmte mehrheitlich dafür.

 

Sitzungspause: 18:05 Uhr bis 18:20 Uhr

 

Herr Dettmer beantragte aufgrund der komplizierten Thematik und des unterschiedlichen Kenntnisstandes eine nichtöffentliche Diskussion für weitergehende Informationen zur Gebührenkalkulation.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   15

Ablehnung:      15

Enthaltung:      einige

 

Damit wurde der Antrag abgelehnt.

 

Herr Schindler informierte, dass er an verschiedenen Sitzungen zum Thema Abfallgebühren teilgenommen hat. Es schien für die Kreistagsmitglieder des Nordgebietes selbstverständlich zu sein, dass es für 3 Jahre geplante, gravierende Unterschiede geben soll. In anderen Landkreisen (z.B. Salzlandkreis) besteht ab 01.01.2008 ein einheitliches Gebührenrecht, obwohl es auch Unterschiede in den Altkreisen gab. Die Bürger im Südgebiet zahlten in den vergangenen Jahren keine geringeren Gebühren: entsprechend eines Modellhaushaltes wurden in den letzten 10 Jahren ca. 15 % mehr gezahlt. Schwerwiegende Fehler wurden nicht gemacht, jedoch gibt es – im Gegensatz zum Nordgebiet – keine Rücklagen. Nach der Fusion Haldensleben/Wolmirstedt gab es nur über einen kurzen Zeitraum geringfügige Unterschiede.

 

Er schlug im Fachausschuss vor, die Gebühren vorerst unverändert zu lassen. Ein Modellhaushalt bezahlt derzeit im Südgebiet 180 €/a und im Nordgebiet 127 €/a (Lastenunterschied = 42 %). Gleiche Gebühren werden weniger einschneidend empfunden als eine weitere Anhebung bei gleichzeitiger Absenkung im Nordgebiet. Durch den vorliegenden Beschluss würden es dann im Südgebiet 63 % mehr sein. Dieser %-Satz wird nach der Absenkung im Nordgebiet noch weiter ansteigen.

 

Er hatte gehofft, dass die von Kreistagsmitgliedern des Nordgebietes gäußerte Solidarität Mehrheitsmeinung werden würde. Die in der 15 %-igen Anhebung enthaltene “innerbetriebliche Transferleistung” von Nord nach Süd ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Dimensionen marginal – diese Unterschiede erscheinen unmoralisch. Auch ist die über 1 Mio. € teure Einführung der elektronischen Behälter, zur Angleichung an das Nordgebiet, vom Südgebiet zu finanzieren, obwohl das Markensystem funktioniert.

Glücklicherweise bestand der Gesetzgeber bei der Kreisumlage auf einem einheitlichen Kreisrecht.

Sollte dem Beschluss zugestimmt werden, darf es nicht zum geplanten Automatismus bis 2010 kommen – es muss ab Januar nach neuen Kompromisslösungen gesucht werden.

 

Herr Schmidt erachtete den erarbeiteten Kompromiss als sinnvoll, moderat und insoweit zumutbar, zumal die 15 % in erster Linie von den Bürgern des Nordgebietes mitgetragen werden. Kompromisse sind richtig, aber man sollte realistisch bleiben.

 

Herr Zeymer stellte dar, dass die Situation mit Haldensleben/Wolmirstedt nicht direkt vergleichbar ist. Es gab unterschiedliche Systeme und Anbieter, die anzupassen waren.

 

Bekannt war, dass die Defizite bei den Müllgebühren im Bördekreis durch Fördermittel ausgeglichen wurden.  r befürwortete eine gerechte Verteilung: Die Bürger des Nordgebietes haben Gebühren gezahlt, von den Rücklagen gebildet wurden. Dies sollte, zumindest teilweise, diesen Bürgern zugute kommen. Der andere Teil “fließt in die Solidarität” - die Differenz zwischen den Gebühren lag ursprünglich bei 35 %, sie liegt nunmehr nur noch bei 15 %. Angemerkt werden muss, dass Gewerbetreibende im Südgebiet erheblich profitieren in Form einer Senkung in Höhe von 28 %.

Es ist ein schwerer, aber tragbarer Kompromiss.

 

Herr Dr. Zander fand es unangebracht, die Kategorie “unmoralisch” zu verwenden.

Die Bürger haben die Gebühren erwirtschaftet. Die Erhöhung um lediglich 15 % ist bereits ein Kompromiss. Im Hinblick auf die Solidarität merkte er an, dass die Erhöhung bei der Kreisumlage zu 80 % von Kommunen des Altkreises Ohrekreis getragen werden.

 

Herr Dr. Daehre bat darum, dass sich die Bezeichnungen Nord und Süd nicht verfestigen – es gibt nur noch den Landkreis Börde.

 

Herr Zeymer bat um kurze Erläuterung zu den Gründen der unterschiedlichen Gestaltung der Gebühren bzw. um Beantwortung der gestellten Fragen durch Herrn Bredthauer.

 

Herr Buchwald hinterfragte, welche Kosten bei der Einführung des Behälter-Identifikationssystems entstehen.

 

Herr Bredthauer wollte sich an der Fehlersuche für die Vergangenheit nicht beteiligen. Auf die vorliegende Situation zum 31.12.2007 muss jedoch reagiert werden – eine Neukalkulation der Gebühren ist erforderlich. Es sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die zu einer Erhöhung der Gebühren führen. Der Kompromissvorschlag, der nach Abwägung aller Umstände seiner Ansicht nach erträglich ist, beinhaltet bereits Transferleistungen an den Altkreis Bördekreis, die abgabenrechtlich noch zu vertreten sind.

 

Er hatte volles Verständnis für die Position von Herrn Schindler, dass die Erhöhung im Entsorgungsgebiet Altkreis Bördekreis vor dem Hintergrund der angekündigten Gebührensenkung im Entsorgungsgebiet Altkreis Ohrekreis nicht zu vermitteln ist. Andererseits ist den Bürgern im Altkreis Ohrekreis kaum zu vermitteln, dass die von ihnen erwirtschafteten Rücklagen verwendet werden, um die Gebühr im Altkreis Bördekreis zu verringern.

Er ist um eine Lösung bemüht, die die Angleichung des Gebührenniveaus so erträglich wie möglich macht – das allerdings mit einer etwas längeren Laufzeit. Idealvorstellung wäre, ab 01.01.2009 einheitliches Satzungsrecht zu schaffen, in der 2 öffentliche Einrichtungen Abfallentsorgung mit unterschiedlichen abgabenrechtlichen Bedingungen weitergeführt werden. Diese Unterschiede sollen im Laufe der Zeit angeglichen werden, auch dann, wenn jährlich eine neue Kalkulation erforderlich ist.

 

Die Beibehaltung der Gebühr im Jahr 2008 würde dazu führen, dass zum 31.12.2008 eine Unterdeckung entsteht, die in den Folgejahren auszugleichen wäre. Das finanzielle Problem würde dadurch verstärkt werden. Ideal wäre die Erwirtschaftung einer geringen Kostenüberdeckung zum 31.12.2008, um dies dann 2009 an das Entsorgungsgebiet Süd im Rahmen einer Gebührenverringerung abzugeben. Im Ergebnis bleibt aber unvermeidlich eine erhebliche Differenz im Gebührenniveau zwischen beiden Entsorgungsgebieten - es sei denn, man schafft einheitliches Satzungsrecht, was jedoch kommunalpolitisch nicht mehrheitsfähig erscheint.

 

Er wies darauf hin, dass es bei der Einführung des Behälter-Identifikationssystems nicht nur um die elektronischen Vorrichtungen sowohl an als auch in den Fahrzeugen geht. Dem Bürger werden insgesamt neue Tonnen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass Kosten in Höhe von 1.353.000 € entstehen (gestreckt auf bestimmte Jahre).

Für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 ist eine Jahresscheibe vorgesehen für die Siedlungsabfallentsorgung in Höhe von 73 T€ und für Einführung des Identsystems der Bioabfallentsorung in Höhe von 24 T€. Die Kosten werden verteilt auf die Benutzungsgrund- und -mengengebühr. Der Kostenanteil beträgt 0,60 € bei der Grundgebühr, 0,06 € bei der Restabfallmengengebühr und 0,04 € bei der Bioabfallgebühr. Dadurch können die Benutzer ermittelt werden, die vorher nicht zu einer Grundgebühr veranlagt wurden – das dient letztlich der Gebührengerechtigkeit.

Die Angleichung der Systeme kann nur erfolgen, indem die Einführung im Südkreis oder die Abschaffung im Nordkreis erfolgt. Jedoch wären im zweiten Fall getätigte Investitionen gegenstandslos. Im übrigen ist die Einführung vergleichsweise günstig, da das bestehende System im Nordgebiet lediglich erweitert wird.

 

Herr Dr. Daehre wies darauf hin, dass es trotz der erläuterten Vorteile des Ident-Systems schwer sein wird, den Bürgern dies vor dem Hintergrund einer Gebührenerhöhung zu vermitteln, zumal das Markensystem funktionierte.

 

Herr Dettmer informierte, dass die damalige Umstellung eine Vielzahl von neuen Beitragszahlern ergab. Er riet von eine Verschiebung ab, da die Grundgebühr von allen Bürgern getragen werden muss. Beim Markensystem wurde vielfach nur die Mengengebühr entrichtet.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die “Konzeption für die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung im Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)”.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      3

Enthaltung:      8

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 106/Abf/2007 erhoben.