Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer führte zu allen
Abfall-Vorlagen einleitend aus: Die Konzeption (BV-Nr. 106/Abf/2007)
soll bis zur Fertigstellung an die Stelle des Abfallwirtschaftskonzeptes
treten. In der
Konzeption wurden die Unterschiede in den Entsorgungssystemen und –bedingungen
beider Altkreise aufgeführt. Für den Bereich der Abfallentsorgung wurden die
Entsorgungsgebiete wie folgt definiert: Nord (Altkreis Ohrekreis) und Süd
(Altkreis Bördekreis). In der
weiteren Entwicklung ist vorgesehen, dass die Abfallentsorgung zunächst auf der
Grundlage des bisher geschaffenen Satzungsrechts beider Altkreise in jeweils
notwendiger, geänderter Form weitergeführt wird – der Rahmen und die
technischen Bedingungen bleiben angepasst erhalten. Für das Entsorgungsgebiet
Nord bleiben die Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung
unverändert. Ziel ist die Anpassung der
Entsorgungsbedingungen. Dazu wurde in einem 1. Schritt vorgeschlagen: Im Entsorgungsgebiet Süd wird
das Behälter-Identifikationssystems eingeführt – im Wesentlichen zur
Erhöhung der Gebührengerechtigkeit. Die Einführung soll ab 2008 erfolgen
– jedem Benutzungspflichtigen wird ein neuer Abfallbehälter zugewiesen,
ausgerüstet mit einer Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der
Entleerungsvorgänge. Ab 2009 werden dann die Gebühren danach veranlagt. Bis
dahin wird es weiterhin das Markensystem geben. Zusätzlich soll die
Grünschnittentsorgung eingeführt werden. Die Regelungen der Konzeption wurden
in den weiteren Vorlagen umgesetzt: Inbesondere gilt die fortgeschriebene
Abfallentsorgungssatzung im Entsorgungsgebiet Süd mit Modifikationen weiter;
jedoch wurde eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt. Es war eine
Neukalkulation vorzunehmen, da der ursprüngliche Kalkulationszeitraum am
31.12.2007 abläuft. Die Entsorgungsgebühren mussten zum Teil erhöht und konnten
teilweise verringert werden. In die Kalkulation mussten erhöhte Aufwendungen
für die Einführung des Behälter-Identifikationssystems und die
Grünschnittentsorgung eingestellt werden. Im Übrigen waren erhöhte
Betriebskosten zu berücksichtigen. Er wies darauf hin, dass die
Entscheidung über die Kalkulation in der Zuständkeit des Betriebsausschusses
des Eigenbetriebes Abfallentsorgung steht. Dieser befürwortete die Kalkulation
mehrheitlich am gestrigen Tag nach langen und kontroversen Diskussionen, die
damit beschlossen wurde. Dem Kreistag obliegt die Beschlussfassung der - auf
der Grundlage der beschlossenen Kalkulation - geänderten Gebührensatzung. Herr Dettmer beantragte eine Auszeit
von 15 Minuten. Der Kreistag stimmte mehrheitlich dafür. Sitzungspause:
18:05 Uhr bis 18:20 Uhr Herr Dettmer beantragte aufgrund der
komplizierten Thematik und des unterschiedlichen Kenntnisstandes eine
nichtöffentliche Diskussion für weitergehende Informationen zur
Gebührenkalkulation. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 15 Ablehnung: 15 Enthaltung: einige Damit wurde der Antrag abgelehnt. Herr Schindler informierte, dass er an verschiedenen Sitzungen zum Thema Abfallgebühren teilgenommen hat. Es schien für die Kreistagsmitglieder des Nordgebietes selbstverständlich zu sein, dass es für 3 Jahre geplante, gravierende Unterschiede geben soll. In anderen Landkreisen (z.B. Salzlandkreis) besteht ab 01.01.2008 ein einheitliches Gebührenrecht, obwohl es auch Unterschiede in den Altkreisen gab. Die Bürger im Südgebiet zahlten in den vergangenen Jahren keine geringeren Gebühren: entsprechend eines Modellhaushaltes wurden in den letzten 10 Jahren ca. 15 % mehr gezahlt. Schwerwiegende Fehler wurden nicht gemacht, jedoch gibt es – im Gegensatz zum Nordgebiet – keine Rücklagen. Nach der Fusion Haldensleben/Wolmirstedt gab es nur über einen kurzen Zeitraum geringfügige Unterschiede. Er schlug im Fachausschuss vor, die
Gebühren vorerst unverändert zu lassen. Ein Modellhaushalt bezahlt derzeit im
Südgebiet 180 €/a und im Nordgebiet 127 €/a (Lastenunterschied = 42
%). Gleiche Gebühren werden weniger einschneidend empfunden als eine weitere
Anhebung bei gleichzeitiger Absenkung im Nordgebiet. Durch den vorliegenden
Beschluss würden es dann im Südgebiet 63 % mehr sein. Dieser %-Satz wird nach
der Absenkung im Nordgebiet noch weiter ansteigen. Er hatte gehofft, dass die von
Kreistagsmitgliedern des Nordgebietes gäußerte Solidarität Mehrheitsmeinung
werden würde. Die in der 15 %-igen Anhebung enthaltene “innerbetriebliche
Transferleistung” von Nord nach Süd ist vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen Dimensionen marginal – diese Unterschiede erscheinen
unmoralisch. Auch ist die über 1 Mio. € teure Einführung der
elektronischen Behälter, zur Angleichung an das Nordgebiet, vom Südgebiet zu
finanzieren, obwohl das Markensystem funktioniert. Glücklicherweise bestand der
Gesetzgeber bei der Kreisumlage auf einem einheitlichen Kreisrecht. Sollte dem Beschluss zugestimmt
werden, darf es nicht zum geplanten Automatismus bis 2010 kommen – es
muss ab Januar nach neuen Kompromisslösungen gesucht werden. Herr Schmidt erachtete den
erarbeiteten Kompromiss als sinnvoll, moderat und insoweit zumutbar, zumal die
15 % in erster Linie von den Bürgern des Nordgebietes mitgetragen werden.
Kompromisse sind richtig, aber man sollte realistisch bleiben. Herr Zeymer stellte dar, dass die
Situation mit Haldensleben/Wolmirstedt nicht direkt vergleichbar ist. Es gab
unterschiedliche Systeme und Anbieter, die anzupassen waren. Bekannt war, dass die Defizite bei den
Müllgebühren im Bördekreis durch Fördermittel ausgeglichen wurden. r befürwortete eine gerechte Verteilung: Die
Bürger des Nordgebietes haben Gebühren gezahlt, von den Rücklagen gebildet wurden.
Dies sollte, zumindest teilweise, diesen Bürgern zugute kommen. Der andere Teil
“fließt in die Solidarität” - die Differenz zwischen den Gebühren
lag ursprünglich bei 35 %, sie liegt nunmehr nur noch bei 15 %. Angemerkt
werden muss, dass Gewerbetreibende im Südgebiet erheblich profitieren in Form
einer Senkung in Höhe von 28 %. Es ist ein schwerer, aber tragbarer
Kompromiss. Herr Dr. Zander fand es unangebracht,
die Kategorie “unmoralisch” zu verwenden. Die Bürger haben die Gebühren
erwirtschaftet. Die Erhöhung um lediglich 15 % ist bereits ein Kompromiss. Im
Hinblick auf die Solidarität merkte er an, dass die Erhöhung bei der
Kreisumlage zu 80 % von Kommunen des Altkreises Ohrekreis getragen werden. Herr Dr. Daehre bat darum, dass sich
die Bezeichnungen Nord und Süd nicht verfestigen – es gibt nur noch den
Landkreis Börde. Herr Zeymer bat um kurze Erläuterung
zu den Gründen der unterschiedlichen Gestaltung der Gebühren bzw. um
Beantwortung der gestellten Fragen durch Herrn Bredthauer. Herr Buchwald hinterfragte, welche
Kosten bei der Einführung des Behälter-Identifikationssystems entstehen. Herr Bredthauer wollte sich an der
Fehlersuche für die Vergangenheit nicht beteiligen. Auf die vorliegende
Situation zum 31.12.2007 muss jedoch reagiert werden – eine
Neukalkulation der Gebühren ist erforderlich. Es sind bestimmte Anforderungen
zu erfüllen, die zu einer Erhöhung der Gebühren führen. Der
Kompromissvorschlag, der nach Abwägung aller Umstände seiner Ansicht nach
erträglich ist, beinhaltet bereits Transferleistungen an den Altkreis
Bördekreis, die abgabenrechtlich noch zu vertreten sind. Er hatte volles Verständnis für die
Position von Herrn Schindler, dass die Erhöhung im Entsorgungsgebiet Altkreis
Bördekreis vor dem Hintergrund der angekündigten Gebührensenkung im
Entsorgungsgebiet Altkreis Ohrekreis nicht zu vermitteln ist. Andererseits ist
den Bürgern im Altkreis Ohrekreis kaum zu vermitteln, dass die von ihnen
erwirtschafteten Rücklagen verwendet werden, um die Gebühr im Altkreis
Bördekreis zu verringern. Er ist um eine Lösung bemüht, die die
Angleichung des Gebührenniveaus so erträglich wie möglich macht – das
allerdings mit einer etwas längeren Laufzeit. Idealvorstellung wäre, ab
01.01.2009 einheitliches Satzungsrecht zu schaffen, in der 2 öffentliche
Einrichtungen Abfallentsorgung mit unterschiedlichen abgabenrechtlichen
Bedingungen weitergeführt werden. Diese Unterschiede sollen im Laufe der Zeit
angeglichen werden, auch dann, wenn jährlich eine neue Kalkulation erforderlich
ist. Die Beibehaltung der Gebühr im Jahr
2008 würde dazu führen, dass zum 31.12.2008 eine Unterdeckung entsteht, die in
den Folgejahren auszugleichen wäre. Das finanzielle Problem würde dadurch
verstärkt werden. Ideal wäre die Erwirtschaftung einer geringen Kostenüberdeckung
zum 31.12.2008, um dies dann 2009 an das Entsorgungsgebiet Süd im Rahmen einer
Gebührenverringerung abzugeben. Im Ergebnis bleibt aber unvermeidlich eine
erhebliche Differenz im Gebührenniveau zwischen beiden Entsorgungsgebieten - es
sei denn, man schafft einheitliches Satzungsrecht, was jedoch kommunalpolitisch
nicht mehrheitsfähig erscheint. Er wies darauf hin, dass es bei der
Einführung des Behälter-Identifikationssystems nicht nur um die elektronischen
Vorrichtungen sowohl an als auch in den Fahrzeugen geht. Dem Bürger werden
insgesamt neue Tonnen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass
Kosten in Höhe von 1.353.000 € entstehen (gestreckt auf bestimmte Jahre).
Für den Kalkulationszeitraum 2008 bis
2010 ist eine Jahresscheibe vorgesehen für die Siedlungsabfallentsorgung in
Höhe von 73 T€ und für Einführung des Identsystems der Bioabfallentsorung
in Höhe von 24 T€. Die Kosten werden verteilt auf die Benutzungsgrund-
und -mengengebühr. Der Kostenanteil beträgt 0,60 € bei der Grundgebühr,
0,06 € bei der Restabfallmengengebühr und 0,04 € bei der
Bioabfallgebühr. Dadurch können die Benutzer ermittelt werden, die vorher nicht
zu einer Grundgebühr veranlagt wurden – das dient letztlich der
Gebührengerechtigkeit. Die Angleichung der Systeme kann nur
erfolgen, indem die Einführung im Südkreis oder die Abschaffung im Nordkreis
erfolgt. Jedoch wären im zweiten Fall getätigte Investitionen gegenstandslos.
Im übrigen ist die Einführung vergleichsweise günstig, da das bestehende System
im Nordgebiet lediglich erweitert wird. Herr Dr. Daehre wies darauf hin, dass
es trotz der erläuterten Vorteile des Ident-Systems schwer sein wird, den
Bürgern dies vor dem Hintergrund einer Gebührenerhöhung zu vermitteln, zumal
das Markensystem funktionierte. Herr Dettmer informierte, dass die
damalige Umstellung eine Vielzahl von neuen Beitragszahlern ergab. Er riet von
eine Verschiebung ab, da die Grundgebühr von allen Bürgern getragen werden
muss. Beim Markensystem wurde vielfach nur die Mengengebühr entrichtet. Beschluss: Der
Kreistag beschloss die “Konzeption für die
Organisation und Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung im Landkreis
Börde (ab dem 01.01.2008)”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 3 Enthaltung: 8 Die Vorlage wurde zum Beschluss
106/Abf/2007 erhoben. |
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