Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss: In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung beschloss der Kreistag auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” beschlossenen “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ die ‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 5 Die Vorlage wurde zum Beschluss
125/Abf/2007 erhoben. |
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