Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die
Rechnungsprüfungsordnung für den Landkreis Börde gemäß Anlage. Sachdarstellung, Begründung: Mit der Durchführung der Kreisfusion
ist das Vorliegen einer einheitlichen Rechnungsprüfungsordnung für den
Landkreis Börde erforderlich. Daher wurde gemäß § 68 (6) Satz 1
Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt
i.V.m. §§ 125-131 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt die bestehende
Rechnungsprüfungsordnung des Altkreises Ohrekreis den aktuellen Erfordernissen
des Landkreises Börde angepasst. Die Rechnungsprüfungsordnung des
Altkreises Ohrekreis war zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Empfehlung des
Landesrechnungshofes im Ergebnis einer überörtlichen Prüfung aktualisiert
worden. Anlagen:
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