Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 128/DI/2007  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Landkreises Börde an den Initiativen zum Erhalt und Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge
Bredthauer
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (128/DI/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag bestätigt das regionale Interesse am Erhalt und Weiterbetrieb des Schiffhebewerkes Magdeburg.

 

2.      Der Kreistag beschließt die Übernahme eines Finanzierungsanteils bis zu 30.000 Euro pro Jahr für den Landkreis einschließlich der Anteile von kreisangehörigen Gemeinden und für die Jahre 2008 bis 2010 nach Maßgabe der in der Begründung genannten Bedingungen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt,

a)             einen Finanzierungsanteil i. H. v. 30.000 Euro in den Entwurf des Haushaltsplanes 2008 einzustellen und

b)             mit hierzu bereiten Körperschaften eine Vereinbarung zu verhandeln und dem Kreisausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1. Ausgangsposition

 

Seit dem Stilllegungsbeschluss für das Schiffshebewerk gab es bedeutsame Initiativen in der Landeshauptstadt für den Erhalt und Weiterbetrieb dieses einzigartigen funktionsfähigen technischen Denkmals, an denen auch viele Vertreter aus der Region beteiligt waren.

 

Durch Gutachten ist nachgewiesen, dass das Schiffshebewerk über seine unmittelbaren Grundfunktionen für die Güterbinnenschifffahrt hinaus vor allem für den regionalen und überregionalen Tourismus und den Wassersport eine belegbare ökonomische Bedeutung hat. Die regionalwirtschaftlichen Effekte der direkten und indirekten Einnahmen in den Bereichen Fahrgast- und Freizeitschifffahrt, Tagestourismus und Ausflugsverkehr, Wassersport sowie die Potentiale im Kulturbereich rechtfertigen die Übernahme der Kosten für einen saisonalen Weiterbetrieb.

 

Trotz der vielfältigen positiven Wirkungen des Schiffshebewerkes sieht das Bundesverkehrsministerium keine verkehrswirtschaftliche Notwendigkeit für einen Weiterbetrieb. Um den saisonalen Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes von Mai – Oktober eines Jahres zu ermöglichen, ist deshalb ein alternatives Betreibermodell notwendig.

 

Die Möglichkeiten zur Gründung einer Stiftung werden weiterhin geprüft und bearbeitet vor dem Hintergrund, dass durch den Bund derzeit finanzielle Mittel in Höhe von 3,8 Mio Euro bereitgestellt werden.

 

 

2. Finanzielle Betrachtung

Die Betriebskosten für das Schiffshebewerk belaufen sich, bezogen auf den saisonalen Betrieb, auf 400.000 Euro pro Jahr. Mit diesem Betrag kann nach Aussagen von Experten der Betrieb gesichert werden.

 

 

Das Finanzierungsmodell stellt sich wie folgt dar:

 

- Zinserträge aus den finanziellen Mitteln des Bundes           ®        150.000 Euro

- Landesmittel (für 2008 bis 2009)                                          ®        150.000 Euro

- Landeshauptstadt Magdeburg                                              ®          50.000 Euro

 

                                                                                    Gesamt:          350.000 Euro.

 

Das Modell macht deutlich, dass die Beteiligung aus der Region, also aus den Landkreisen Börde, Jerichower Land und Salzlandkreis sowie deren kreisangehörige Gemeinden in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr erforderlich ist.

 

 

Für den Landkreis Börde wird die Bereitstellung von maximal 30.000 Euro mit folgenden Bedingungen verbunden:

 

- Das Finanzierungskonzept wird vom Bundesministerium anerkannt und kommt zum Tragen.

 

- Die Anteile der kreisangehörigen Gemeinden werden nicht zusätzlich für die Kostendeckung bereitgestellt, sondern reduzieren den Beitrag des Landkreises. Dazu werden Vereinbarungen getroffen.

 

- Einnahmen aus Spenden, die nicht zu den Finanzierungsleistungen der kommunalen Ebene zuzuordnen sind, müssen gesondert nachgewiesen und spätestens im Folgejahr im Finanzierungskonzept ausgewiesen werden.

 

- Ein alternatives Finanzierungsmodell, z. B. die Übernahme der finanziellen Mittel für die Landeshauptstadt und die Landkreise durch die Regionale Planungsgemeinschaft wird in Betracht gezogen.

 

 

3. Dringlichkeit

Die Angelegenheit ist eilbedürftig. Die Landeshauptstadt Magdeburg will und muss im Januar 2008 die notwendigen Verhandlungen über die Betreibung und Finanzierung aufnehmen, um den Betrieb ab Mai 2008 zu ermöglichen. Grundlage für die Verhandlungen sind die grundsätzlichen Entscheidungen der betroffenen Körperschaften, sich an der Finanzierung zu beteiligen.