Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1.
Der Kreistag bestätigt das regionale Interesse am Erhalt
und Weiterbetrieb des Schiffhebewerkes Magdeburg. 2.
Der
Kreistag beschließt die Übernahme eines Finanzierungsanteils bis zu 30.000 Euro
pro Jahr für den Landkreis einschließlich der Anteile von kreisangehörigen Gemeinden
und für die Jahre 2008 bis 2010 nach Maßgabe der in der Begründung genannten
Bedingungen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, a)
einen Finanzierungsanteil i. H. v. 30.000 Euro
in den Entwurf des Haushaltsplanes 2008 einzustellen und b)
mit
hierzu bereiten Körperschaften eine Vereinbarung zu verhandeln und dem
Kreisausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Sachdarstellung, Begründung: 1.
Ausgangsposition Seit dem
Stilllegungsbeschluss für das Schiffshebewerk gab es bedeutsame Initiativen in
der Landeshauptstadt für den Erhalt und Weiterbetrieb dieses einzigartigen
funktionsfähigen technischen Denkmals, an denen auch viele Vertreter aus der
Region beteiligt waren. Durch
Gutachten ist nachgewiesen, dass das Schiffshebewerk über seine unmittelbaren
Grundfunktionen für die Güterbinnenschifffahrt hinaus vor allem für den
regionalen und überregionalen Tourismus und den Wassersport eine belegbare
ökonomische Bedeutung hat. Die regionalwirtschaftlichen Effekte der direkten
und indirekten Einnahmen in den Bereichen Fahrgast- und Freizeitschifffahrt,
Tagestourismus und Ausflugsverkehr, Wassersport sowie die Potentiale im
Kulturbereich rechtfertigen die Übernahme der Kosten für einen saisonalen
Weiterbetrieb. Trotz der
vielfältigen positiven Wirkungen des Schiffshebewerkes sieht das
Bundesverkehrsministerium keine verkehrswirtschaftliche Notwendigkeit für einen
Weiterbetrieb. Um den saisonalen Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes von Mai
– Oktober eines Jahres zu ermöglichen, ist deshalb ein alternatives
Betreibermodell notwendig. Die
Möglichkeiten zur Gründung einer Stiftung werden weiterhin geprüft und
bearbeitet vor dem Hintergrund, dass durch den Bund derzeit finanzielle Mittel
in Höhe von 3,8 Mio Euro bereitgestellt werden. 2.
Finanzielle Betrachtung Die
Betriebskosten für das Schiffshebewerk belaufen sich, bezogen auf den saisonalen
Betrieb, auf 400.000 Euro pro Jahr. Mit diesem Betrag kann nach Aussagen von
Experten der Betrieb gesichert werden. Das
Finanzierungsmodell stellt sich wie folgt dar: -
Zinserträge aus den finanziellen Mitteln des Bundes ® 150.000
Euro -
Landesmittel (für 2008 bis 2009) ® 150.000 Euro -
Landeshauptstadt Magdeburg ® 50.000 Euro Gesamt:
350.000 Euro. Das Modell
macht deutlich, dass die Beteiligung aus der Region, also aus den Landkreisen
Börde, Jerichower Land und Salzlandkreis sowie deren kreisangehörige Gemeinden
in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr erforderlich ist. Für den
Landkreis Börde wird die Bereitstellung von maximal 30.000 Euro mit folgenden
Bedingungen verbunden: - Das Finanzierungskonzept wird vom
Bundesministerium anerkannt und kommt zum Tragen. - Die Anteile der
kreisangehörigen Gemeinden werden nicht zusätzlich für die Kostendeckung
bereitgestellt, sondern reduzieren den Beitrag des Landkreises. Dazu werden
Vereinbarungen getroffen. - Einnahmen aus Spenden, die nicht
zu den Finanzierungsleistungen der kommunalen Ebene zuzuordnen sind, müssen
gesondert nachgewiesen und spätestens im Folgejahr im Finanzierungskonzept
ausgewiesen werden. - Ein alternatives
Finanzierungsmodell, z. B. die Übernahme der finanziellen Mittel für die
Landeshauptstadt und die Landkreise durch die Regionale Planungsgemeinschaft
wird in Betracht gezogen. 3.
Dringlichkeit Die
Angelegenheit ist eilbedürftig. Die Landeshauptstadt Magdeburg will und muss im
Januar 2008 die notwendigen Verhandlungen über die Betreibung und Finanzierung
aufnehmen, um den Betrieb ab Mai 2008 zu ermöglichen. Grundlage für die
Verhandlungen sind die grundsätzlichen Entscheidungen der betroffenen
Körperschaften, sich an der Finanzierung zu beteiligen. |
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