Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 116/DII/2007  

 
 
Betreff: Arbeitskreis "Krankenhausversorgung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Herzig, Iris
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2007 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2007 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (116/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Kreistages über die Bildung des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” vom 12.07.2007 (Beschluss-Nr. 048/DIV/2007)wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

“1. Der Kreistag bildet den ‚Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”‘.

 

2.      Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung.

 

3.      Mitglieder des Arbeitskreises sind

a)      die/der Vorsitzende des Kreistages und/oder die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages,

b)      die Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistages und/oder eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie

c)      zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat bestimmt werden.

 

Vorsitzende des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” ist die Dezernentin II. Sie wird im Verhinderungsfall durch den Dezernenten IV vertreten.

 

Die Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen der Vorsitzenden.

 

4.      Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.”

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.07.2007 auf der Grundlage der Ergebnisse der vorangegangenen Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden den Beschluss zur Bildung des “Arbeitskreises Krankenhausversorgung” gefasst (Beschluss-Nr.: 048/DIV/2007).

 

Der Beschluss sieht vor, dass

= Mitglieder des Arbeitskreises (nur) die Vorsitzenden der Fraktionen sind und

= Vorsitzende/r des Arbeitskreises die/der Vorsitzende der Fraktion der CDU ist.

 

Die erste Sitzung des Arbeitskreises hat am 07.11.2007 mit einer Präsentation der wesentlichen Inhalte der von den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis geschlossenen Trägerwechselverträge stattgefunden.

 

In der Sitzung ist Einvernehmen erzielt worden, dass künftig

= Mitglieder des Arbeitskreises auch namentlich bestimmte Stellvertreter und

= Vorsitzende des Arbeitskreises die Dezernentin II

sein soll, um einerseits im Falle der Verhinderung von Mitgliedern an der Teilnahme den Informationsfluss besser zu gewährleisten und im Übrigen die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Sitzungen praktikabler zu gestalten, andererseits die nach den Trägerwechselverträgen gebotene Vertraulichkeit sicherzustellen.

 

Die mit der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen sind nachfolgend durch Streichungen bzw. Kursivdruck und Unterstreichungen gekennzeichnet:

 

Beschluss des Kreistages vom 12.07.2007 über die Bildung des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 05.12.2007 (Vorschlag):

 

“1. Der Kreistag bildet den ‚Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”‘.

 

2.      Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung.

 

3.      Mitglieder des Arbeitskreises sind

a)      die/der Vorsitzende des Kreistages und/oder die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages,

b)      die Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistages und/oder eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in und sowie

c)      zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat bestimmt werden.

 

Vorsitzende des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” ist die/der Vorsitzende der Fraktion CDU die Dezernentin II. Sie wird im Verhinderungsfall durch den Dezernenten IV vertreten.

 

Die Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen den durch den Landrat bestimmten Bediensteten der Vorsitzenden.

 

4.      Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung” berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.”

 

Anlagen:

Anlagen: