Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Beschluss des Kreistages über die
Bildung des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” vom 12.07.2007
(Beschluss-Nr. 048/DIV/2007)wird geändert und wie folgt neu gefasst: “1. Der Kreistag bildet den
‚Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”‘. 2.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung. 3.
Mitglieder des Arbeitskreises sind a)
die/der Vorsitzende des Kreistages und/oder die/der von
ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, b)
die Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistages und/oder
eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie c)
zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat
bestimmt werden. Vorsitzende des Arbeitskreises “Krankenhausversorgung” ist die Dezernentin II. Sie wird im Verhinderungsfall durch den Dezernenten IV vertreten. Die
Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der
Beratungsergebnisse obliegen der Vorsitzenden. 4.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden
Fällen unverzüglich.” Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat in seiner
konstituierenden Sitzung am 12.07.2007 auf der Grundlage der Ergebnisse der
vorangegangenen Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden den Beschluss zur
Bildung des “Arbeitskreises Krankenhausversorgung” gefasst (Beschluss-Nr.:
048/DIV/2007). Der Beschluss sieht vor, dass = Mitglieder des Arbeitskreises (nur)
die Vorsitzenden der Fraktionen sind und = Vorsitzende/r des Arbeitskreises
die/der Vorsitzende der Fraktion der CDU ist. Die erste Sitzung des Arbeitskreises
hat am 07.11.2007 mit einer Präsentation der wesentlichen Inhalte der von den
Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis geschlossenen Trägerwechselverträge
stattgefunden. In der Sitzung ist Einvernehmen
erzielt worden, dass künftig = Mitglieder des Arbeitskreises auch
namentlich bestimmte Stellvertreter und = Vorsitzende des Arbeitskreises die
Dezernentin II sein soll, um einerseits im Falle der
Verhinderung von Mitgliedern an der Teilnahme den Informationsfluss besser zu
gewährleisten und im Übrigen die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung
der Sitzungen praktikabler zu gestalten, andererseits die nach den
Trägerwechselverträgen gebotene Vertraulichkeit sicherzustellen. Die mit der Vorlage vorgeschlagenen
Änderungen sind nachfolgend durch Streichungen bzw. Kursivdruck und
Unterstreichungen gekennzeichnet: Beschluss des Kreistages vom
12.07.2007 über die Bildung des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom
05.12.2007 (Vorschlag): “1. Der Kreistag bildet den
‚Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”‘. 2.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berät den Landrat in Angelegenheiten der Krankenhausversorgung. 3.
Mitglieder des Arbeitskreises sind a)
die/der Vorsitzende des Kreistages und/oder
die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte
Stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, b)
die Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistages und/oder
eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in c)
zwei Bedienstete der Verwaltung, die vom Landrat
bestimmt werden. Vorsitzende des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” ist Die
Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises
“Krankenhausversorgung” und die Weiterleitung der
Beratungsergebnisse obliegen 4.
Der Arbeitskreis “Krankenhausversorgung”
berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden
Fällen unverzüglich.” Anlagen: |
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