Beschlussvorschlag:
1. Der Landkreis Börde entsendet
a) auf Vorschlag der Fraktion der CDU :
Frau/Herrn ………….,
b) auf Vorschlag der Fraktion der SPD :
Frau/Herrn …………,
c) auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:
Frau/Herrn …………,
d) auf Vorschlag der Fraktion der FDP :
Frau/Herrn …………,
e) auf Vorschlag der Fraktion der FUWG :
Frau/Herrn ………….,
f) auf Vorschlag der Fraktion ………………. :
Frau/Herrn ………… .
als weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH (AEG)“.
2. Die weiteren Vertreter/innen nach Ziffer 1. werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter
Weise über ihre Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung einmal jährlich, in dringenden
und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.
3. Der Landkreis Börde wird gemäß § 131 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH Wolmirstedt durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.