Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn................, 2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn................,
als dem Kreistag angehörende „weitere Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde. Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG-LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun „weiteren Mitgliedern“ und fünf Beschäftigtenvertretern.
Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Ziffer 1 des Beschlusses vom 02.07.2014 (Nr. 2014/BKT/0016) die Anzahl der „weiteren Mitglieder“, die dem Kreistag angehören, mit „sechs“ bestimmt – sie bilden die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“.
Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.
Nach den Bestimmungen des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) stehen der Fraktion der CDU zwei Vorschlagsrechte und den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, der FDP und der FUWG je ein Vorschlagsrecht zu.
Anlagen:
- Rechtsgrundlagen – Auszüge –
(Sparkassengesetz Sachsen-Anhalt und „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ gesamt - siehe Vorlage 2014/BKT/0016 „Bestimmung der Zahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der KS Börde“)
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