Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/BKT/0017  

 
 
Betreff: Wahl der dem Kreistag angehörenden "weiteren Mitglieder" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2014 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/BKT/0017)
Anlagen:
2014_BKT_Verwaltungsrat Sparkasse_Rechtsgrundlagen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt

 

1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :                             Frau/Herrn................,
 

2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :                            Frau/Herrn................,


3. auf Vorschlag der Fraktion der SPD :                             Frau/Herrn................,


4. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE :                             Frau/Herrn................,


5. auf Vorschlag der Fraktion FDP:                                           Frau/Herrn................,


6. auf Vorschlag der Fraktion FUWG:                             Frau/Herrn................

 

als dem Kreistag angehörende „weitere Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG-LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun „weiteren Mitgliedern“ und fünf Beschäftigtenvertretern.


Gemäß § 11 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 SpkG-LSA wählt der Kreistag die „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates für die Dauer seiner Wahlzeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren („Hare-Niemeyer-Verfahren“, § 47 Abs. 1 KVG LSA).

 

Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Ziffer 1 des Beschlusses vom 02.07.2014 (Nr. 2014/BKT/0016) die Anzahl der „weiteren Mitglieder“, die dem Kreistag angehören, mit „sechs“ bestimmt – sie bilden die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“.

 

Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.

 

Nach den Bestimmungen des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) stehen der Fraktion der CDU zwei Vorschlagsrechte und den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, der FDP und der FUWG je ein Vorschlagsrecht zu.


Die „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates werden gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende zieht. Soweit im ersten Wahlgang nur eine Person zur Wahl stand und diese Person die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat, finden die Sätze 2 bis 4 keine Anwendung (§ 56 KVG LSA).

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Rechtsgrundlagen – Auszüge –

 

(Sparkassengesetz Sachsen-Anhalt und „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ gesamt - siehe Vorlage 2014/BKT/0016 „Bestimmung der Zahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der KS Börde“)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014_BKT_Verwaltungsrat Sparkasse_Rechtsgrundlagen (56 KB)