Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 16.06.2014) beigefügte „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse“.
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 59 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat sich der Kreistag eine Geschäftsordnung zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten zu geben.
Die Geschäftsordnung enthält üblicherweise Bestimmungen über die innere Organisation, das Ladungs-, das Beratungs- und das Beschlussverfahren.
Die Geschäftsordnung gilt regelmäßig für die Wahlperiode des Kreistages; sie kann geändert werden.
Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf einer Geschäftsordnung (Stand: 16.06.2014) entspricht im Wesentlichen der bisher für den Kreistag des Landkreises Börde geltenden Geschäftsordnung sowie der vom Landkreistag Sachen-Anhalt e.V. erstellten Muster-Geschäftsordnung (Stand: 20.05.2014).
Die Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse vom 12.07.2007 außer Kraft.
Der Beschluss über die Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages (28 Stimmen; § 59 KVG LSA).
Anlagen:
Entwurf der „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse“ (Stand: 16.06.2014)
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