Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 16.06.2014) beigefügte „Hauptsatzung des Landkreises Börde“.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde hat gemäß § 10 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) eine Hauptsatzung zu erlassen.
Mit der Mehrheit der Mitglieder des Kreistages wird die Hauptsatzung gemäß § 10 Absatz 2 KVG LSA beschlossen. Ihr Erlass bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtbehörde (Landesverwaltungsamt).
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt empfahl mit Rundschreiben Nr. 235/2014 vom 21.05.2014 eine Anpassung der Hauptsatzung an die durch das KVG LSA teilweise geänderte Rechtslage in der konstituierenden Sitzung. Der angepasste Entwurf der Hauptsatzung des Landkreises Börde mit Stand vom 16.06.2014 ist Grundlage dieses Beschlusses.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||