Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/BKT/0031  

 
 
Betreff: Bestimmung der Vertreter des Landkreises Börde in der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2014 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/BKT/0031)
Anlagen:
2014_BKT_0031 Bestimmung der Vertreter des Kreistages als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der AG Ländlicher Raum_ Anlage 1-LwG
2014_BKT_0031 Bestimmung der Vertreter des Kreistages als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der AG Ländlicher Raum_ Anlage2_ Verordnung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag benennt für die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte:

 

 

1.               a) Frau/Herrn               .........................................als Mitglied,

              b) Frau/Herrn              .........................................als deren/dessen Stellvertreter/in,
 

2.               a) Frau/Herrn              .........................................als Mitglied,

              b) Frau/Herrn              .........................................als deren/dessen Stellvertreter/in.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Mitspracherecht beim Einsatz von rdermitteln bei der Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt eingeräumt.
 

Dazu wurden in den fünf Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und ForstenLFF) Arbeitsgemeinschaften gebildet, in denen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den Landräten bzw. Oberbürgermeistern/-innen und je zwei Mitglieder des Kreistages bzw. des Stadtrates vertreten sind.

Die Arbeitsgemeinschaften sollen die ÄLFF, die aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen weiterhin für die Bewilligung der Fördermittel verantwortlich sind, in allen Fragen der ländlichen Entwicklung beraten und hinsichtlich der zu fördernden Projekte Empfehlungen abgeben, die von den ÄLFF berücksichtigt werden müssen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Bildung der Arbeitsgemeinschaften bildet § 12 LwG LSA. Die nähere Ausgestaltung regelt die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010).

 

Das Gebiet des Landkreises Börde gehört neben den Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Harz und des Landkreises Salzlandkreis dem Amtsbezirk des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Mitte“ mit Sitz in Wanzleben an.

 

§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft neben dem Landrat durch zwei Mitglieder des Kreistages vertreten; für jedes Mitglied  ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Die Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen sind vom Kreistag zu benennen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1               § 12 Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (LwG LSA)

Anlage 2               Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Ent-                            wicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014_BKT_0031 Bestimmung der Vertreter des Kreistages als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der AG Ländlicher Raum_ Anlage 1-LwG (119 KB)    
Anlage 2 2 2014_BKT_0031 Bestimmung der Vertreter des Kreistages als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der AG Ländlicher Raum_ Anlage2_ Verordnung (123 KB)