Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Vertretung des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der "Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW)"  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 23.2 Beschluss:2014/80/0025
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2014/80/0025 Vertretung des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der "Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja

Anschließend wurde die Vertretung des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der "Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW)" bestimmt

Es gab keinen Klärungsbedarf zur Vorlage.

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Der Landkreis Börde entsendet

 

a) auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

Herrn              Kay Barthel,

 

b) auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

Frau               Andrea Hasselmann,

 

c) auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

Herrn              Martin Schindler,

 

als Mitglieder des Aufsichtsrates der „Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH“.

 

3. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.

 

4. Der Landkreis Börde wird gemäß § 131 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der „Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH“ durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einundfünfzig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/80/0025 erhoben.