Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
- entfällt –
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass
als Vorsitzende/r des Kultur- und Sozialausschusses,
b) Frau/Herr …….(Fraktion) als stellvertretende/r Vorsitzende/r des Kultur- und Sozialausschusses,
als Vorsitzende/r des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und
b) Frau/Herr (Fraktion) als stellvertretende/r Vorsitzende/r des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
bestimmt werden.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 49 Abs. 2 S. 2 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) i. V. m. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde sitzt den beratenden Ausschüssen ein ehrenamtliches Mitglied des Kreistages vor.
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen im Kreistag in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d'Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Kreistages zieht. Die Fraktionen benennen die beratenden Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern. Die Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, benennt auch den Vertreter.
Nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren hat die Fraktion der CDU das erste und die Fraktion der SPD das zweite Zugriffsrecht.
Anlagen:
- keine -
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