Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/BKT/0012  

 
 
Betreff: Bildung des Jugendhilfeausschusses - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2014 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/BKT/0012)
Anlagen:
Vorschlagsliste stimmberechtiger Mitglieder der Träger der freien Jugendhilfe

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt sechs stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:

 

1. auf Vorschlag              des

              a) Frau/Herrn                                                        als Mitglied

              b)Frau/Herrn                                                        als deren Stellvertreter

 

2. auf Vorschlag              des

              a) Frau/Herrn                                                        als Mitglied

              b)Frau/Herrn                                                        als deren Stellvertreter

 

3. auf Vorschlag              des

              a) Frau/Herrn                                                        als Mitglied

              b)Frau/Herrn                                                        als deren Stellvertreter

 

4. auf Vorschlag              des

              a) Frau/Herrn                                                        als Mitglied

              b)Frau/Herrn                                                        als deren Stellvertreter

 

5. auf Vorschlag              des

              a) Frau/Herrn                                                        als Mitglied

              b)Frau/Herrn                                                        als deren Stellvertreter

6. auf Vorschlag              des

              a) Frau/Herrn                                                        als Mitglied

              b)Frau/Herrn                                                        als deren Stellvertrete

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden.

Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss (§ 51 KVG LSA; § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) Hauptsatzung des Landkreises Börde).

 

§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

 

Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:

1. neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden,

2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.

 

Durch den Fachdienst Jugend wurden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Vorschlägen aufgefordert.

Die Träger der freien Jugendhilfe unterbreiteten die in der Anlage aufgeführten Vorschläge.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Vorschlagsliste der stimmberechtigten Mitglieder, der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagsliste stimmberechtiger Mitglieder der Träger der freien Jugendhilfe (52 KB)