Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt sechs stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:
1. auf Vorschlag des a) Frau/Herrn als Mitglied b)Frau/Herrn als deren Stellvertreter
2. auf Vorschlag des a) Frau/Herrn als Mitglied b)Frau/Herrn als deren Stellvertreter
3. auf Vorschlag des a) Frau/Herrn als Mitglied b)Frau/Herrn als deren Stellvertreter
4. auf Vorschlag des a) Frau/Herrn als Mitglied b)Frau/Herrn als deren Stellvertreter
5. auf Vorschlag des a) Frau/Herrn als Mitglied b)Frau/Herrn als deren Stellvertreter 6. auf Vorschlag des a) Frau/Herrn als Mitglied b)Frau/Herrn als deren Stellvertrete Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss (§ 51 KVG LSA; § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) Hauptsatzung des Landkreises Börde).
§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an: 1. neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden, 2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.
Durch den Fachdienst Jugend wurden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Vorschlägen aufgefordert. Die Träger der freien Jugendhilfe unterbreiteten die in der Anlage aufgeführten Vorschläge.
Anlagen:
Vorschlagsliste der stimmberechtigten Mitglieder, der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
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