Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
- entfällt –
Als Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses haben die Fraktionen bestimmt:
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
3. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
4. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
5. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
6. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
7. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
8. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
9. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
10. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
11. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
12. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
13. auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 49 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann die Vertretung zur Vorberatung ihrer Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen.
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 3 a der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag des Landkreises Börde als ständigen beratenden Ausschuss den Kultur- und Sozialausschuss als Ausschuss für Angelegenheiten des Bildungs-, des Kultur-, des Sport-, des Sozial- und des Gesundheitswesens.
Der Kultur- und Sozialausschuss besteht aus dreizehn ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern (§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde).
Anlagen:
- keine -
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