Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Kreistagsvorsitzende übergab das Wort an den Kreiswahlleiter Herrn Walker. Dieser führte aus, dass der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2014 das Wahlergebnis festgestellt hat.
Einsprüche gab es innerhalb der gesetzlichen Frist nicht. Beschluss:
Der Kreistag beschloss gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass 1. keine Einwendungen gegen die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 25. Mai 2014 vorliegen und 2. die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 25. Mai 2014 gültig ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: fünfzig Ablehnung: keine Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/KWL/0003 erhoben. |
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