Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bestimmung der weiteren Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der "Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben"  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 23.5 Beschluss:2014/80/0028
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2014/80/0028 Bestimmung der weiteren Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der "Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja

Herr Jens Ackermann (FDP) merkte an, dass

Frau Wolff (SPD) und Herr Eichler (CDU) verließen die Sitzung um 17:45 Uhr.

Somit waren noch 46 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Es gab eine Wortmeldung von Herrn Jens Ackermann (FDP), dass seines Erachtens auch die Fraktionen mit weniger Mitgliedern im Kreistag, die Möglichkeit haben sollten in Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräten von Gesellschaften vertreten zu sein.

 

In seinem Kommentar dazu versicherte der Landrat, dass geprüft werden müsse, ob die Anmerkung von Herrn Ackermann darauf auch zutreffe.

 

Danach erfolgte die Abstimmung durch Handzeichen.

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Der Landkreis Börde entsendet

 

a) auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              Herrn                             Torsten Schubert,

 

b) auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              Herrn                             Erich Wasserthal,

 

c) auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

                            Herrn                             Jörg Methner

 

als Mitglieder des Aufsichtsrates der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben.

 

3. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.

 

4. Der Landkreis Börde wird gemäß § 131 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              sechsundvierzig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/80/0028 erhoben.