Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
I. Als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ haben die Fraktionen bestimmt:
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
3. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
4. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
5. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in; 6. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
7. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
8. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
9. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
10. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
11. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
12. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
13. auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in.
II. Als Vertreter der beim Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates:
1. Frau Stephanie Schuster, 2. Frau Ilona Müller, 3. Frau Kerstin Fließ.
als Ersatz/ Vertreter:
1. Frau Maria Lange, 2. Frau Corinna Dübner, 3. Frau Ina Schulze.
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden. Der Betriebsausschuss besteht aus Mandatsträgern (Mitglieder des Kreistages) und mindestens einem Vertreter der beim Eigenbetrieb Beschäftigten. Die Anzahl der Mandatsträger und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter bestimmt die Betriebssatzung. Die Zahl der Beschäftigtenvertreter darf jedoch ein Drittel aller Mandatsträger des Betriebsausschusses nicht übersteigen. Die Mandatsträger werden nach Maßgabe des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) bestimmt. Die Beschäftigtenvertreter werden durch den beim Eigenbetrieb gebildeten Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt. Die vom Personalrat einzureichende Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen. Kommt eine Einigung über die Bestellung der Beschäftigtenvertreter nicht zustande, findet das „Hare-Niemeyer-Verfahren“ entsprechende Anwendung. Der Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter ist stimmberechtigter Vorsitzender des Betriebsausschusses. § 4 Abs.2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ bestimmt die Anzahl der Mandatsträger mit dreizehn und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei. Die dreizehn Mandatsträger werden nach Maßgabe des „Hare-Niemeyer-Verfahrens“ durch die Fraktionen bestimmt; eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich. In Anwendung des „Hare-Niemeyer-Verfahrens“ haben die Fraktionen folgende Bestimmungsrechte: = CDU-Fraktion: 5 Mandatsträger, = SPD-Fraktion: 3 Mandatsträger, = Fraktion DIE LINKE.: 2 Mandatsträger, = FDP-Fraktion, FUWG-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: je 1 Mandatsträger.
Die Bestellung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages. Anlagen:
- keine -
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