Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/BKT/0014  

 
 
Betreff: Bildung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Peters Betriebsleitung
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2014 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/BKT/0014)
Anlagen:
Vorschlag der Beschäftigtenvertreter aus dem Personalrat des Eigenbetriebes

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I. Als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ haben die Fraktionen bestimmt:

 

1.               auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

2.               auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

3.               auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

4.               auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

5.               auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;


6.               auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

7.               auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

8.               auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

              a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

              b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

9.               auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

10.               auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

11.               auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

12.               auf Vorschlag der Fraktion der FUWG:

a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in;

 

13.               auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN:

a)               Frau/Herr                                                        als Mitglied,

b)               Frau/Herr                                                        als dessen Stellvertreter/in.

 

II. Als Vertreter der beim Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates:

 

              1.               Frau               Stephanie Schuster,

              2.               Frau               Ilona Müller,

              3.               Frau               Kerstin Fließ.

 

als Ersatz/ Vertreter:

 

              1.               Frau               Maria Lange,

              2.               Frau               Corinna Dübner,

              3.               Frau               Ina Schulze.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung des Landkreises (Börde) für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden.

Der Betriebsausschuss besteht aus Mandatsträgern (Mitglieder des Kreistages) und mindestens einem Vertreter der beim Eigenbetrieb Beschäftigten.

Die Anzahl der Mandatsträger und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter bestimmt die Betriebssatzung. Die Zahl der Beschäftigtenvertreter darf jedoch ein Drittel aller Mandatsträger des Betriebsausschusses nicht übersteigen.

Die Mandatsträger werden nach Maßgabe des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) bestimmt.

Die Beschäftigtenvertreter werden durch den beim Eigenbetrieb gebildeten Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt.

Die vom Personalrat einzureichende Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen.

Kommt eine Einigung über die Bestellung der Beschäftigtenvertreter nicht zustande, findet das „Hare-Niemeyer-Verfahren“ entsprechende Anwendung.

Der Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter ist stimmberechtigter Vorsitzender des Betriebsausschusses.

§ 4 Abs.2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ bestimmt die Anzahl der Mandatsträger mit dreizehn und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei.

Die dreizehn Mandatsträger werden nach Maßgabe des „Hare-Niemeyer-Verfahrens“ durch die Fraktionen bestimmt; eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

In Anwendung des „Hare-Niemeyer-Verfahrens“ haben die Fraktionen folgende Bestimmungsrechte:

= CDU-Fraktion: 5 Mandatsträger,

= SPD-Fraktion: 3 Mandatsträger,

= Fraktion DIE LINKE.: 2 Mandatsträger,

= FDP-Fraktion, FUWG-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: je 1 Mandatsträger.

 

Die Bestellung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des

Kreistages.

Anlagen:

Anlagen:

 

- keine -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag der Beschäftigtenvertreter aus dem Personalrat des Eigenbetriebes (16 KB)