Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/32/0032  

 
 
Betreff: Wahl des Kreisjägermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hoffmann, W.
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2014 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/32/0032)

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt

              Herrn Heinrich Schulze, wohnhaft in 39326 Niedere Börde OT Meseberg,

 

für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages zum Kreisjägermeister.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) wird die Jagdbehörde jagdlich durch den Kreisjägermeister beraten. Er wird auf Vorschlag der Organisation der Jäger von der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt.

Herr Heinrich Schulze wird einvernehmlich, durch die jeweilige Organisation der Jäger, vertreten durch die Vorsitzenden der Jägerschaften Haldensleben, Wolmirstedt, Wanzleben und Oschersleben als Kreisjägermeister vorgeschlagen.

Der Kreisjägermeister ist ehrenamtlich tätig. Da er keine Aufgaben im Sinne des Beamtenrechts wahrnimmt, wird er nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


 

Aufgaben des Kreisjägermeisters:


Der Kreisjägermeister hat den Vorsitz und leitet die Sitzungen des Jagdbeirates. Diese Sitzungen werden durch den Kreisjägermeister einberufen und geleitet. Er berät die Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten, auch wenn es sich um keine wesentlichen Entscheidungen handelt.

Der Kreisjägermeister hat Sorge für die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und für eine Durchführung der Hege zu tragen. Diese Aufgabenzuweisung gibt dem Kreisjägermeister allerdings keine Exekutiv- oder Strafgewalt, da sie seine Befugnisse nicht erweitert.

Vielmehr hat er diese Aufgaben durch die Beratung der Jagdbehörde und seinen Vorsitz im Jagdbeirat zu erfüllen.

Außerdem bekleidet  er ebenfalls den Vorsitz in der Jägerprüfungskommission.

Der Kreisjägermeister kann Aufgaben an seinen Vertreter delegieren, die dieser nach dessen Weisungen wahrzunehmen hat. Der Kreisjägermeister übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus, so dass keine Vergütung gezahlt wird.

Nach Maßgabe einer landkreiseigenen Entschädigungssatzung werden pauschal angemessene Aufwandsentschädigungen gewährt.


 

Zur Person des vorgeschlagenen Kreisjägermeisters:


Der vorgeschlagene Kreisjägermeister, Herr Heinrich Schulze, ist eine jagdlich erfahrene Persönlichkeit und daher als Repräsentant der Unteren Jagdbehörde und der Jäger geeignet.

Herr Schulze legte im Jahr 1991 die Jägerprüfung im Landkreis Haldensleben ab und ist seit 1992 im Besitz des Jagdscheines. Herr Schulze übte des Amt des Kreisjägermeister bereits während der letzten zwei Wahlperioden des Kreistages des Landkreises Börde und im ehemaligen Landkreis Ohrekreis aus.

Herr Schulze besitzt eine langjährige Erfahrung als Ausbilder der Jungjäger innerhalb der Jägerschaft Haldensleben und war bis zu seiner Wahl zum Kreisjägermeister des ehemaligen Landkreises Ohrekreis bereits Mitglied der Jägerprüfungskommission. Nach seiner Wahl zum Kreisjägermeister wurde er ebenfalls auch verantwortlich für die Aufgabe des Vorsitzenden der Jägerprüfungskommission.

Anlagen:

Anlagen:

 

- keine -