Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
- entfällt –
Als Mitglieder des Kreisausschusses haben die Fraktionen bestimmt:
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
3. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
4. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
5. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
6. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
7. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
8. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
9. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
10. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
11. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
12. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
13. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
14. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
15. auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann die Vertretung durch Hauptsatzung bestimmte Angelegenheiten, mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 bis 4 KVG LSA genannten, den Ausschüssen zur Beschlussfassung übertragen. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag des Landkreises Börde zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständigen beschließenden Ausschuss den Kreisausschuss als Ausschuss für Angelegenheiten des Rechts- und des Vergabewesens, als Ausschuss für Angelegenheiten des Finanz-, des Haushaltswesens und der Rechnungsprüfung, als Ausschuss für übergemeindliche Angelegenheiten des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie als Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten.
Der Kreisausschuss besteht aus fünfzehn ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden (§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde).
Anlagen:
- keine -
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