Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
Frau / Herrn …………………………….
zu seiner/seinem Vorsitzenden. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA wählt die Vertretung aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder ihre/n Vorsitzende/n.
Wahlen werden gemäß § 56 Abs. 3 KVG LSA nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Sie werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Entsprechend § 56 Abs. 4 KVG LSA ist die Person gewählt, die im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der an Jahren Älteste zieht. Soweit im ersten Wahlgang nur eine Person zur Wahl stand und diese Person die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat, finden die Sätze 2 bis 4 des § 56 Abs. 4 KVG LSA keine Anwendung. Anlagen:
- keine -
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