Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Im weiteren Verlauf der Sitzung fragte Herr Tschiche, ob einer der Anwesenden Hinderungsgründe für den Eintritt der gewählten Personen in den Kreistag sieht.
Es gab keiner Fragen oder Wortmeldungen. Beschluss:
Der Kreistag stellte fest, dass bei keiner in den Kreistag des Landkreises Börde gewählten Person ein Hinderungsgrund im Sinne des § 41 Abs. 3 Ziffer 1 bis 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: fünfzig Ablehnung: keine Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/KWL/0001 erhoben. |
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