Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn................, 2. auf Vorschlag der Fraktion der SPD : Frau/Herrn................, 3. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. : Frau/Herrn................,
als dem Kreistag nicht angehörende „übrige weitere Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG-LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden (Nr. 1), neun „weiteren Mitgliedern“ (Nr. 2) und fünf Beschäftigtenvertretern (Nr. 3).
Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Ziffer 1. des Beschlusses (Nr. 2014/BKT/0016) vom 02.07.2014 die Anzahl der „weiteren Mitglieder“, die dem Kreistag angehören, mit „sechs“ bestimmt – sie bilden die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“. Drei „weitere Mitglieder“ („übrige weitere Mitglieder“) dürfen nicht dem Kreistag angehören – sie bilden die „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“.
Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.
Nach den Bestimmungen des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) stehen den Fraktionen der CDU, der SPD und DIE LINKE. je ein Vorschlagsrecht zu.
Anlagen:
- keine - - Rechtsgrundlagen (auszugsweise) - siehe Vorlage 2014/BKT/0017 - Wahl der dem Kreistag angehörenden "weiteren Mitglieder" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde - Satzung für die Kreissparkasse Börde und Sparkassengesetz Sachsen Anhalt – siehe Vorlage 2014/BKT/0016 „Bestimmung der Zahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde“
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