Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Tschiche bat die Kreistagsmitglieder, sich zu erheben und kam seiner Aufgabe nach, alle Anwesenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.
Er verlas folgenden Verpflichtungstext: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Amtspflichten gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weise im Besonderen auf den § 30 „Ehrenamtliche Tätigkeit“ sowie die §§ 32 und 33 des Kommunalverfassungsgesetzes hin, wo es um die Pflichten der ehrenamtlichen Tätigen und um Mitwirkungsverbote geht. Weiterhin belehre ich Sie darüber, dass sich jedes Kreistagsmitglied auf Grund der Neuverfassung des § 108 e StGB strafbar macht, wenn es als Mitglied des Kreistages einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass es bei Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt.“ |
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