Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verpflichtung der Mitglieder des Kreistages auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Kreistages  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 4
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Nachdem sich die Kreistagsmitglieder erhoben, kam Hans- Jochen Tschiche seiner Aufgabe nach, alle Anwesenden zu verpflichten ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen

Herr Tschiche bat die Kreistagsmitglieder, sich zu erheben und kam seiner Aufgabe nach, alle Anwesenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

 

Er verlas folgenden Verpflichtungstext:

„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Amtspflichten gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weise im Besonderen auf den § 30 „Ehrenamtliche Tätigkeit“ sowie die §§ 32 und 33 des Kommunalverfassungsgesetzes hin, wo es um die Pflichten der ehrenamtlichen Tätigen und um Mitwirkungsverbote geht.

Weiterhin belehre ich Sie darüber, dass sich jedes Kreistagsmitglied auf Grund der Neuverfassung des § 108 e StGB strafbar macht, wenn es als Mitglied des Kreistages einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass es bei Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt.“