Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag
auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau/Herrn ...................................
als Vertreter/Vertreterin der Gruppe der dem Kreistag nicht angehörenden „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG-LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun „weiteren Mitgliedern“ und fünf Beschäftigtenvertretern.
Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Ziffer 2. des Beschlusses (Nr. 2014/BKT/0016) vom 02.07.2014 die Anzahl der Stellvertreter für die „Gruppe der weiteren Mitglieder, die dem Kreistag angehören“ und für die „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ mit jeweils „eins“ bestimmt.
Nach den Bestimmungen des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) steht der Fraktion der CDU ein Vorschlagsrecht zu.
Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.
Die Wahl der dem Kreistag angehörenden „weiteren Mitglieder“, die Wahl des Vertreters der „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder“, die Wahl der nicht dem Kreistag angehörenden „übrigen weiteren Mitglieder“ und die Wahl des Vertreters der „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder“ erfolgt in getrennten Wahlverfahren.
Anlagen:
- keine - - Rechtsgrundlagen (auszugsweise) - siehe Vorlage 2014/BKT/0017 - Wahl der dem Kreistag angehörenden "weiteren Mitglieder" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde - Satzung für die Kreissparkasse Börde und Sparkassengesetz Sachsen Anhalt – siehe Vorlage 2014/BKT/0016 „Bestimmung der Zahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde“
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