Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
I. Als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ haben die Fraktionen bestimmt:
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
3. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
4. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
5. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in; 6. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
7. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
8. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
9. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
10. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
11. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
12. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
13. auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in.
II. Als Vertreter der beim Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates:
1. Herrn Norman Ilgas
2. Herrn Klaus Glemnitz
3. Herrn Wilfried Krause
als Ersatz/ Vertreter:
1. Frau Julia Herzberg 2. Herrn Sven Randel.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ i.V.m. § 8 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG) bildet der Kreistag für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes einen beschließenden Ausschuss (Betriebsausschuss).
Laut § 4 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ besteht der Betriebsausschuss aus dreizehn Mandatsträgern, drei Vertretern der Beschäftigten des Eigenbetriebes und dem Landrat oder einem von ihm bestimmten Vertreter als stimmberechtigten Vorsitzenden.
Anlagen:
- keine - |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||