Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter des Landkreises Börde im Beirat des „Jobcenters Börde“ werden bestimmt: 1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
2. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
3. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
4. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
5. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in;
6. auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN: a) Frau/Herr als Mitglied, b) Frau/Herr als dessen Stellvertreter/in Sachdarstellung, Begründung:
Das seit dem 01.01.2011 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende sieht als Regelorganisation die Fortsetzung der fachlich bewährten gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Agenturen für Arbeit in Jobcentern zur Beseitigung von Hilfebedürftigkeit durch Integration vor.
Gemäß Kreistagsbeschluss Nr. 569/DIV/2010 vom 08.12.2010 wurde beschlossen, im Landkreis Börde die Zusammenarbeit auf der Grundlage des entsprechenden Vertrages im „Modell gemeinsame Einrichtung“ fortzusetzen.
Der Landkreis Börde und die Agentur für Arbeit Magdeburg schlossen den „Kooperationsvertrag über die Bildung und Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung im Landkreis Börde gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ ab.
Mit der Gründung des Jobcenters war ein Beirat zu bilden, der das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen berät. Er trägt dazu bei, dass für die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes Transparenz über das Gesamtspektrum der aktiven Leistungen des Jobcenters hergestellt wird.
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung (§ 18 d Satz 5 SGB II).
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass dem Beirat des Jobcenters Börde neben sechs Mitgliedern des Kreistages und jeweils einem Vertreter des Landkreises und der Agentur für Arbeit, weitere sieben Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes angehören sollen, die selbst keine Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten. Der Beirat setzt sich somit aus 15 Personen zusammen. In der vergangenen Wahlperiode wurden als Vertreter der Landkreise in den Beiräten je ein Mitglied der Fraktionen des Kreistages bestimmt. Diese bewährte Regelung wird in der aktuellen Wahlperiode beibehalten.
Anlagen:
- Geschäftsordnung Jobcenter
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