Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
1. auf Vorschlag des Landrates
a) als Vertreter der Landwirtschaft Herrn Henning Wiersdorff, b) als Vertreter der Forstwirtschaft Herrn Horst Schubert, c) als Vertreter der Jagdgenossenschaften Herrn Eberhard Träger,
2. auf Vorschlag der Organisation der Jäger
als Vertreter der Jäger Herrn Ortwin Görke,
3. auf Vorschlag des Naturschutzbeauftragten
als Mitglieder des Jagdbeirates.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 42 Absatz 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) wird der Jagdbeirat bei der Jagdbehörde aus dem Kreisjägermeister und fünf Mitgliedern gebildet. Die Mitglieder werden durch die Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt, und zwar je ein Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten, der Vertreter der Jäger auf Vorschlag der Organisation der Jäger, der Vertreter des Naturschutzes auf Vorschlag des Naturschutzbeauftragten.
Aufgaben und Funktionen des Jagdbeirats:
Der Jagdbeirat ist ein besonderer Ausschuss des Landkreises. Seine Mitglieder haben die Rechtsstellung ähnlich einem Kreistagsabgeordneten, da es an einer ausdrücklichen anderweitigen Regelung fehlt. Als gewählte Vertreter sind sie an Weisungen Dritter nicht gebunden, sondern haben ihre Entscheidungen nach freier, nur durch die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung zu treffen. Die Pflichtstellung gleicht der eines Kreistagsabgeordneten. Sie unterliegen der Verschwiegenheit im Amt, die auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit weiter gilt. Die Weiterleitung oder Verwertung vertraulicher Angelegenheiten kann Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Ferner unterliegen die Mitglieder des Jagdbeirates einer Treuepflicht, die es ihnen verbietet, Dritte gegenüber der Jagdbehörde zu vertreten.
Mitglieder des Jagdbeirates unterliegen dem Mitwirkungsverbot im Falle eines Interessenwiderstreits, d.h. bei Entscheidungen, die dem Mitglied selbst oder einem nahen Angehörigen einen besonderen Vor- oder Nachteil bringen könnte.
Dem Jagdbeirat obliegen folgende Aufgaben:
Der Jagdbeirat hat bei der Bestätigung und Festsetzung der Abschusspläne mitzuwirken, da diese seines Einvernehmens (Zustimmung) bedürfen. Eine Übertragung dieser Aufgabe ist unzulässig. Darüber hinaus ist der Jagdbeirat vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören (beispielsweise im Verfahren bei Einziehung eines Jagdscheines). Der Jagdbeirat übt eine umfassende beratende Funktion bei allen jagdlichen Fragen aus. Die Tätigkeit im Jagdbeirat ist ehrenamtlich. Eine Vergütung für die Tätigkeit im Jagdbeirat wird nicht gezahlt. Es besteht lediglich Anspruch auf Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung nach den Vorschriften des Kommunalrechts. Nach Maßgabe der Entschädigungssatzung des Landkreises können darüber hinaus angemessene Aufwandsentschädigungen gewährt werden.
Vorgeschlagene Mitglieder des Jagdbeirates:
Vertreter der Landwirtschaft: Herr Henning Wiersdorff aus Gröningen Vertreter der Forstwirtschaft: Herr Horst Schubert aus Dolle Vertreter der Jagdgenossenschaften: Herr Eberhard Träger aus Domersleben Vertreter des Naturschutzes: Herr Konrad Marquardt aus Niederndodeleben Vertreter der Jäger: Herr Ortwin Görke aus Beendorf
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||