Beschlussvorschlag:
1. Der Landkreis Börde entsendet
a) auf Vorschlag der Fraktion der CDU :
Frau/Herrn …………………………..,
b) auf Vorschlag der Fraktion der SPD :
Frau/Herrn …………………………..,
c) auf Vorschlag der Fraktion der CDU :
Frau/Herrn …………………………..,
als Mitglieder des Aufsichtsrates der „Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH“.
3. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.
4. Der Landkreis Börde wird gemäß § 131 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der „Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH“ durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.