Beschluss:
Der Kreistag beschloss gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. keine Einwendungen gegen die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 25. Mai 2014 vorliegen und
2. die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 25. Mai 2014 gültig ist.