Der Kreistag wählt gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr. 2 und 11 Abs.1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 47 Abs. 1 und 56 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie Ziffer 2. des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Börde vom 02.07.2014 zur „Festlegung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, die dem Kreistag angehören“
auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau/Herrn ...................................
als Vertreter/Vertreterin der Gruppe der dem Kreistag nicht angehörenden „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
Der Kreistag wählte gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr. 2 und 11 Abs.1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 47 Abs. 1 und 56 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie Ziffer 2. des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Börde vom 02.07.2014 zur „Festlegung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, die dem Kreistag angehören“
auf Vorschlag der Fraktion der CDU
FrauRosemarie Kaatz
als Vertreter/Vertreterin der Gruppe der dem Kreistag nicht angehörenden „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:achtundvierzig
Ablehnung:keine
Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/BKT/0020 erhoben.