Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte

Im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dabei soll Gender Mainstreaming als gleichstellungspolitische Strategie dienen.

Folgende  Aufgaben ergeben sich aus diesem Auftrag:

  • Beratung von Frauen und Männern in Fragen der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
  • Ansprechpartner bei Gewaltproblemen, sexueller Belästigung oder Konflikten am Arbeitsplatz
  • Klärung von Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wiedereinstieg
  • Förderung der Berufsorientierung von Mädchen und Jungen
  • Aktive Mitarbeit in Gremien und Netzwerken auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene
  • Kooperation mit Verbänden, Vereinen und Institutionen in frauen- und gleichstellungspolitischer Ebene
  • Unterstützung von frauenrelevanten Initiativen und Projekten

Die Gleichstellungsbeauftragte hilft Ihnen, wenn Sie:

  • Rat und Unterstützung bei gleichstellungsrelevanten Fragen suchen
  • Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
  • sexuell belästigt werden oder Gewalt erfahren
  • Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen suchen
  • Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen und Männern verbessert werden kann
  • Interesse haben, sich für die Belange von Frauen und Männer einzusetzen

Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen und Wünschen direkt an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen streng vertraulich behandelt.

Gründung von Arbeitsgemeinschaften

  1. AG ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden - Treffen: ein Mal pro Quartal
  2. AG Gewaltprävention - Treffen: bedarfsorientiert
    Übersicht zu Hilfen bei Gewalterfahrungen im Landkreis Börde (PDF)

Zehn Jahre Istanbul Konvention

Jede dritte Frau in der Europäischen Union ab einem Alter von 15 Jahren war bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt. Jede Zweite hat nach Angaben der Europäischen Kommission bereits sexuelle Belästigung erlebt. Vor 10 Jahren – genauer gesagt am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, besser bekannt als Istanbul-Konvention, weil die Sitzung in Istanbul stattfand. Mehr erfahren